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ZDF reagiert auf Clownswelt ohne Argumente

Veröffentlicht am 19. Mai 20252 Min. Lesezeit359 Wörter

Das ZDF veröffentlicht ein Statement zu den Vorwürfen von Clownswelt, windet sich aber ohne stichhaltige Argumente. Boris von Morgenstern analysiert die argumentlose Reaktion des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.

Video

Das ZDF hat eine Pressemitteilung zur Sendung „ZDF Magazin Royale“ von Jan Böhmermann vom 9. Mai 2025 veröffentlicht, in der die Berichterstattung über den YouTuber hinter dem Kanal Clownswelt verteidigt wird. Die Sendung hatte sich mit politisch rechten YouTuberinnen und YouTubern beschäftigt, die nach Darstellung des ZDF mit Hass und Hetze gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung agieren. Kritiker werfen dem Sender vor, mit dem Beitrag gezielt Informationen verbreitet zu haben, die es Zuschauern ermöglichten, die Identität des YouTubers selbst zu recherchieren – ein Vorwurf, den das ZDF zurückweist.

In der Pressemitteilung verweist der Sender auf seine Qualitäts- und Programmrichtlinien, wonach ZDF-Angebote zu einer kritischen Haltung gegenüber allen Erscheinungen verpflichtet seien, die sich gegen Demokratie und Rechtsstaat richten. Das Vorgehen gegen den Betreiber von Clownswelt sei journalistisch gerechtfertigt gewesen, da es sich um ein Thema von erheblichem öffentlichen Interesse handle. Das ZDF betont zudem, in der Sendung seien weder der vollständige Name noch der Wohnort des Betroffenen genannt noch ein identifizierendes Bild gezeigt worden. Falsche Tatsachenbehauptungen in diesem Zusammenhang seien bereits beanstandet und teils korrigiert worden, etwa durch die Berliner Zeitung.

Kritik an Darstellung

In dem Video wird die Argumentation des ZDF scharf kritisiert. Der Vorwurf lautet, die Sendung habe keine konkreten Belege für Hass, Hetze oder rechtsextreme Inhalte des YouTubers geliefert, sondern stattdessen genügend Hinweise gestreut, damit das Publikum die Identität der Person selbst ermitteln könne. Zudem wird infrage gestellt, ob die im ZDF-Statement angeführte Impressumspflicht eine ausreichende Rechtfertigung für die Veröffentlichung identifizierender Informationen darstelle. Ein rechtlich endgültiges Urteil zu der Angelegenheit stehe bislang aus, eine gerichtliche Prüfung des Falls habe nicht stattgefunden.

Rolle des Verfassungsschutzes

Ein weiterer Streitpunkt betrifft einen Artikel der „Zeit“, in dem auf eine Einschätzung des Verfassungsschutzes Niedersachsen zu rechten YouTube-Kanälen verwiesen wird. Dort wird der Kanal Clownswelt als „rechtspopulistische Plattform“ mit „Ansätzen neurechten Denkens“ zitiert. Eine Nachfrage von NIUS beim Verfassungsschutz Niedersachsen habe jedoch ergeben, dass Clownswelt aktuell kein Beobachtungsobjekt der Behörde sei. Damit erwecke der „Zeit“-Artikel den Eindruck einer tatsächlichen Beobachtung, obwohl diese nicht vorliege. Die Tatsache, dass sich die Behörde dennoch öffentlich zu dem Kanal äußerte, wird im Video als bemerkenswert bewertet, da das Bundesamt für Verfassungsschutz in vergleichbaren Fällen üblicherweise keine Auskünfte zu Einzelpersonen oder -kanälen erteile.

Originalbeitrag von Boris von Morgenstern

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