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AfD siegt vor Gericht: Linke verliert! "A*schloch ist Beleidigung"

Veröffentlicht am 10. Juni 20261 Min. Lesezeit299 Wörter

Das Oberlandesgericht Mecklenburg-Vorpommern untersagt zwei Kreisverbänden der Linken, AfD-Abgeordnete als „politische und menschliche Arschlöcher“ zu bezeichnen. Grundlage war ein Vorwurf des Linken-Abgeordneten Dirk Bruhn gegen zwei AfD-Politiker, der sich laut Gericht nicht be

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Das Oberlandesgericht Mecklenburg-Vorpommern hat entschieden, dass zwei Kreisverbände der Partei Die Linke eine Aussage nicht mehr verbreiten dürfen, in der zwei AfD-Landtagsabgeordnete als „politische und menschliche Arschlöcher“ bezeichnet wurden. Damit setzte sich die AfD-Fraktion im Landtag Mecklenburg-Vorpommern in einem Rechtsstreit gegen die Kreisverbände Rostock und Vorpommern-Rügen durch.

Hintergrund des Verfahrens ist ein Vorfall aus einer Landtagsdebatte vor rund einem Jahr. Der an Parkinson erkrankte Linken-Abgeordnete Dirk Bruhn hatte den AfD-Abgeordneten Thore Stein und Enrico Schult vorgeworfen, ihn während einer Debatte über den Wolf durch Zittern nachgeäfft zu haben. Die beiden Abgeordneten bestritten dies. Bruhn bezeichnete sie daraufhin in der Landtagsdebatte als „politische und menschliche Arschlöcher“. Die Kreisverbände der Linken übernahmen diese Formulierung anschließend in eigenen Pressemitteilungen.

Gericht sieht Vorwurf als unbelegt an

Nach Einschätzung des Oberlandesgerichts lässt sich nicht nachweisen, dass sich der von Bruhn geschilderte Vorfall tatsächlich so zugetragen hat. Das Gericht erklärte, Bruhn könne das Verhalten der beiden Abgeordneten zwar so wahrgenommen haben, es sei jedoch ebenso möglich, dass er die Situation falsch verstanden habe. Da sich der Vorwurf nicht belegen lasse, dürfe er nicht weiter verbreitet werden. Zusätzlich untersagte das Gericht die Aussage, wonach die AfD-Abgeordneten „politische und menschliche Arschlöcher“ seien, da diese als Beleidigung gewertet wurde.

Die Klage der AfD war in erster Instanz noch weitgehend erfolglos geblieben. Ein gesondertes Verfahren gegen Bruhn persönlich war bereits vor etwa einem Jahr gescheitert, da Abgeordnete für Äußerungen im Parlament rechtlich weitgehend geschützt sind. Das aktuelle Urteil richtet sich daher nicht gegen Bruhn selbst, sondern gegen die Kreisverbände, die seine Formulierung öffentlich weiterverbreitet hatten.

Ordnungsgeld bei erneuter Verbreitung

Das Urteil ist nach Angaben des NDR noch nicht rechtskräftig. Sollten die untersagten Aussagen dennoch erneut verbreitet werden, droht den Kreisverbänden ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro. Alternativ kann das Gericht eine Haftstrafe von bis zu sechs Monaten verhängen. Der NDR berichtete über den Fall im Rahmen des Nordmagazins.

Originalbeitrag von Morgenstern NEWS

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