
Der AfD-Bundestagsabgeordnete Stefan Brandner hat in einem Videoformat den Verfassungsschutzbericht kritisiert, der zunächst als geheimes Gutachten mit über 1000 Seiten vorlag und später veröffentlicht wurde. In dem Gespräch mit einer Mitarbeiterin gingen beide einzelne Passagen des Berichts durch, in denen Äußerungen von Brandner und der AfD als Belege für eine Einstufung der Partei aufgeführt werden.
Brandner bezeichnete die im Bericht zitierten Aussagen als Ausdruck gängiger Ansichten in der Bevölkerung und wies die Einordnung als rechtsextrem zurück. Als Beispiele wurden unter anderem ein Facebook-Beitrag zum Wahlrecht für Flüchtlinge, eine Äußerung zu einer angeblichen „Gewaltexplosion durch Nordafrikaner“ sowie Beiträge zu Messerkriminalität und Abschiebungen genannt. Brandner argumentierte, das Wahlrecht sei laut Grundgesetz an die deutsche Staatsbürgerschaft geknüpft, weshalb Forderungen nach einem Wahlrecht für Nicht-Staatsbürger verfassungswidrig seien. Zu Aussagen über Kriminalitätsstatistiken verwies er auf polizeiliche Erhebungen, wonach Ausländer in bestimmten Deliktbereichen überproportional vertreten seien.
Zu einem Text über Messerkriminalität, der unter Bezugnahme auf die Tötungsdelikte in Brokstedt und Gera verfasst wurde, erklärte Brandner, er habe den Beitrag nach Gesprächen mit Angehörigen der Opfer geschrieben. Die geschilderten Kontakte hätten ihn nach eigenen Worten stark bewegt. Zudem verwies er auf eine Äußerung des Bundeskanzlers Olaf Scholz zu Abschiebungen, die seiner Auffassung nach ähnlich formuliert, aber nicht im Verfassungsschutzbericht aufgeführt sei.
Kritik an Rechercheniveau
Im Gespräch wurde zudem bemängelt, dass der Bericht laut den beiden Gesprächsteilnehmern fehlerhafte Angaben zur beruflichen Tätigkeit der Mitarbeiterin enthalte, die demnach seit mehreren Jahren nicht mehr am angegebenen Ort beschäftigt sei. Dies wurde als Beleg für mangelnde Sorgfalt bei der Erstellung des Gutachtens angeführt, das nach Angaben der Sprecher von tausenden Mitarbeitern der Sicherheitsbehörden erarbeitet worden sei.
Originalbeitrag von Stephan Brandner, MdB


