
Die Frage, woran sich erkennen lässt, ob man in einem moralischen oder politischen Konflikt „auf der richtigen Seite“ steht, wurde in einem Videobeitrag anhand aktueller Ereignisse diskutiert. Als Ausgangspunkt dienten mehrere Fälle der vergangenen Wochen: die Erschießung eines politischen Influencers in den USA, ein bewaffneter Konflikt mit Angriffen auf eine Zivilbevölkerung sowie ein Gerichtsfall, in dem eine Person für ein Vergehen verurteilt wurde, während andere für vergleichbares Verhalten straffrei blieben.
Im Zentrum der Analyse stand ein spieltheoretischer Ansatz, der unabhängig von konkreten Inhalten oder moralischen Bewertungen prüft, ob ein Verhalten in sich widerspruchsfrei ist. Demnach lässt sich formal beurteilen, ob eine Position konsistent oder willkürlich vertreten wird: Werden identische Sachverhalte je nach Person oder Kontext unterschiedlich bewertet, spricht dies für Willkür statt für ein nachvollziehbares Prinzip. Als Beispiel wurde ein historischer Fall angeführt, bei dem eine Fast-Food-Filiale in Indien wegen angeblich unhaltbarer hygienischer Zustände geschlossen wurde, obwohl lediglich drei Fliegen im Küchenbereich festgestellt worden waren – ein Ausmaß, das in der Praxis kaum vermeidbar ist und daher eher auf andere Motive wie Korruption oder ideologische Gründe hindeute als auf tatsächliche hygienische Mängel.
Als weiteres Beispiel diente ein Steuerfall, bei dem eine Steuererklärung über rund 800.000 Euro wegen einer strittigen Differenz von 20 Euro als vollzogene Steuerhinterziehung gewertet wurde. Eine derart geringe Fehlerquote von etwa 0,003 Prozent sei in der Praxis kaum vermeidbar; würde ein solcher Maßstab konsequent angelegt, wäre wirtschaftliches Handeln oder das Erstellen von Steuererklärungen praktisch unmöglich. Auch dieser Fall wurde als Beispiel für mangelnde Verhältnismäßigkeit und damit für eine inkonsistente, willkürliche Anwendung von Regeln angeführt.
Als zentrales Kriterium wurde herausgestellt, dass Rechtsprechung und moralische Bewertungen einer inneren Konsistenz bedürfen, die auch eine angemessene Verhältnismäßigkeit einschließt. Fehle diese Konsistenz und würden gleiche Sachverhalte je nach Fall unterschiedlich behandelt, sei dies ein Hinweis darauf, dass nicht nach nachvollziehbaren Prinzipien, sondern nach Willkür gehandelt werde. Diese aus der Spieltheorie abgeleiteten Überlegungen decken sich nach der Darstellung mit Grundsätzen, die sich in den Rechtswissenschaften über lange Zeit unabhängig entwickelt haben.
Video-Beschreibung
Um zu entscheiden, ob man auf der "richtigen" Seite steht, gibt es zwei Kriterien, ein formales und ein inhaltliches. Formal: Ist die eigene Position konsistent oder willkürlich? Inhaltlich: werden rote Linien der Menschlichkeit überschritten? Wer Kriegsterror oder Mord gutheißt, steht nicht auf der guten Seite.
►WEITERE INFORMATIONEN VON TEAM RIECK:
Die spieltheoretische Analyse moralischer Positionen reduziert sich auf die Bewertung strategischer Konsistenz. Rationalität verlangt, dass Verhaltensregeln universell formuliert werden müssen. Übertragen auf ethische Systeme bedeutet dies: Eine moralische Position ist nur dann strategisch kohärent, wenn ihre zugrundeliegenden Prinzipien verallgemeinerbar sind, ohne in widersprüchliches Verhalten zu münden.
Kants kategorischer Imperativ findet hier seine spieltheoretische Entsprechung. Eine Maxime, die nicht verallgemeinerbar ist, erzeugt notwendigerweise instabile strategische Situationen. Der Fall der "drei Fliegen" in Indien demonstriert dies exemplarisch: Würde die gleiche Hygienenorm konsistent angewendet, führte dies zum Kollaps des Restaurantgewerbes – ein offensichtlich unerwünschter Zustand. Willkürliche Anwendung von Regeln zerstört die Vorhersehbarkeit, die essentielle Voraussetzung für jedes strategisches Gleichgewicht ist.
Jenseits formaler Konsistenz existieren jedoch nicht-verhandelbare Prinzipien. Verbrechen gegen die Menschlichkeit – operationalisiert durch Entmenschlichung und systematische Gewalt – stellen strategische Handlungen dar, die spielexogen sind und diess überhaupt erst definieren. Sie verletzen die minimalen Voraussetzungen für strategische Interaktion, nämlich die Anerkennung des Gegenübers als rationalen Akteur. Banduras Theorie des moralischen Disengagements beschreibt den Mechanismus, wie Akteure ihre eigenen kognitiven Constraints umgehen, um solche Handlungen möglich zu machen.
Die Genfer Konventionen lassen sich als Versuch interpretieren, diese minimalen Constraints völkerrechtlich zu kodifizieren.
Kognitive Dissonanz nach Festinger stellt einen stabilisierenden Mechanismus für inkonsistente Strategien dar: Akteure passen ihre Präferenzen an, um widersprüchliches Verhalten rationalisieren zu können. Propaganda und Framing manipulieren wiederum die Wahrnehmung der Auszahlungsmatrix – sie verändern, wie Akteure die Konsequenzen ihrer Strategien bewerten.
Die eigentliche analytische Herausforderung besteht darin, dass spieltheoretische Modelle zwar Konsistenz bewerten können, die initialen Payoffs jedoch extern gesetzt werden müssen. Die Bewertung von Menschlichkeit versus Unmenschlichkeit ist kein spieltheoretisches, sondern ein meta-theoretisches Problem. Die Spieltheorie kann lediglich aufzeigen, welche Strategien unter gegebenen Payoffs stabil sind – nicht, ob diese Payoffs selbst moralisch vertretbar sind.
Daher bleibt die ultimative Bewertung von "richtigen" und "falschen" Seiten eine Frage der philosophischen Grundlegung. Die Spieltheorie liefert das Werkzeug zur Konsistenzprüfung, nicht zur inhaltlichen Moralbegründung.
►WEITERES VON CHRISTIAN RIECK:
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Originalbeitrag von Prof. Dr. Christian Rieck


