Der ehemalige Thüringer Landtagsabgeordnete Markus Gleichmann (Die Linke) hat im März 2026 eine Bewährungsstrafe von neun Monaten akzeptiert. Dem Strafbefehl lag der Besitz von rund 4.000 kinder- und jugendpornografischen Dateien zugrunde. Durch die Akzeptanz des Strafbefehls kam es zu keiner öffentlichen Hauptverhandlung.
Hintergrund
Markus Gleichmann (* 5. Januar 1986 in Jena) ist ein deutscher Politiker der Linkspartei. Er war von 2019 bis 2024 Mitglied des Thüringer Landtags und engagierte sich regionalpolitisch vor allem im Saale-Holzland-Kreis.
Die Razzia im August 2024
Am 6. August 2024 durchsuchten Ermittler der Polizei und der Staatsanwaltschaft Erfurt Gleichmanns Wohnung, sein Büro im Thüringer Landtag sowie seine beiden Wahlkreisbüros wegen des Verdachts auf Besitz von kinderpornografischem Material. Der Landtag hatte zuvor Gleichmanns Immunität aufgehoben.
Laut Ermittlungen soll sich der Abgeordnete über eine IP-Adresse des Landtags Zugang zu einschlägigen Foren verschafft haben. Die Inhalte soll er sich über Plattformen im Darknet beschafft haben. In einer Mitteilung an seine Partei kündigte er daraufhin an, alle Parteifunktionen und alle Wahlkampfaktivitäten ruhen zu lassen.
Ausmaß des Materials
Bei dem früheren Thüringer Landtagsabgeordneten wurden insgesamt 3.192 kinderpornografische sowie 725 jugendpornografische Bild- und Videodateien festgestellt.
Reaktionen in der Partei
Der Fall löste heftige Debatten innerhalb der Thüringer Linken aus. Die jugendpolitische Sprecherin der Fraktion, Kati Engel, gab ihren sofortigen Parteiaustritt bekannt. „Für mich als Kinderpolitikerin ist es nicht hinnehmbar, wie die Partei mit Vorwürfen der Kinderpornographie in den eigenen Reihen umgeht“, erklärte sie.
Engel kritisierte, dass Gleichmann weder aufgefordert wurde, sein Landtagsmandat niederzulegen, noch dazu gedrängt wurde zu erklären, dass er bei einer möglichen Wahl in den Landtag am 1. September sein Mandat nicht annehmen würde. Fraktionschef Steffen Dittes erklärte: „Als Fraktion haben wir jegliche Unterstützung der Ermittlungsarbeit von Staatsanwaltschaft und Polizei gewährleistet.“
Trotzdem zur Wahl angetreten
Trotz der schweren Vorwürfe durfte Gleichmann bei der Thüringer Landtagswahl am 1. September 2024 als Direktkandidat antreten. Die Wahlzettel seien bereits gedruckt gewesen, und eine Rücknahme der Kandidatur sei rechtlich nicht mehr möglich gewesen, erklärte ein Sprecher der Linkspartei.
Trotz des Kinderporno-Verdachts erhielt Markus Gleichmann bei der Landtagswahl in seinem Wahlkreis als Direktkandidat 3.202 Stimmen (12,9 %). Den Wiedereinzug in den Landtag verfehlte er jedoch.
Strafbefehl und Urteil
Die Staatsanwaltschaft Gera beantragte beim Amtsgericht Stadtroda den Erlass eines Strafbefehls. Im März 2026 akzeptierte Gleichmann eine im Strafbefehlsverfahren verhängte Bewährungsstrafe von neun Monaten. Dem Strafbefehl lag der Besitz von rund 4.000 kinder- bzw. jugendpornografischen Dateien zugrunde.
Durch die Akzeptanz des Strafbefehls kam es zu keiner öffentlichen Hauptverhandlung. Gleichmann hat sich inzwischen vollständig aus der Politik und Öffentlichkeit zurückgezogen.
Quellen
Wikipedia, Berliner Zeitung, Focus Online, MDR, Junge Freiheit, Apollo News (Stand März 2026)



