LINKE

Was plant die Regierung wirklich? Neues Gesetz zur Datenspeicherung!

Veröffentlicht am 23. April 20262 Min. Lesezeit451 Wörter

Das Bundeskabinett hat die dreimonatige Speicherung aller IP-Adressen beschlossen, auch ohne Tatverdacht. Kritiker verweisen auf EU-Recht und äußern sich zugleich zu Merz' Rentenäußerungen und Beleidigungsanzeigen.

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Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der Internetanbieter dazu verpflichten soll, die IP-Adressen aller Bundesbürger für mindestens drei Monate zu speichern. Die Speicherung soll ausdrücklich auch dann erfolgen, wenn kein Verdacht auf eine Straftat vorliegt. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) begründete die Maßnahme damit, dass Täter im Netz zu oft ungestraft davonkämen, insbesondere bei Kinderpornographie. Bei begründetem Verdacht sollen die gespeicherten Daten zur Strafverfolgung genutzt werden können.

Die Bundesregierung führt neben dem Kampf gegen Kinderpornographie auch die Bekämpfung von Online-Betrug und sogenannter Hasskriminalität im Netz als Begründung an. Nach Darstellung der Regierung sollen dadurch die Ermittlungsmöglichkeiten der Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden im Kampf gegen Internetkriminalität deutlich verbessert werden. Der Gesetzentwurf muss noch vom Bundestag beschlossen werden; da Union und SPD dort über eine Mehrheit verfügen, gilt eine Annahme als sicher.

Kritik an Rechtsgrundlage

Nutzer haben in sozialen Medien Kontext zu einem Beitrag des Bundeskanzlers hinzugefügt und darauf hingewiesen, dass der Europäische Gerichtshof eine Datenspeicherung nur zur Bekämpfung schwerer Kriminalität erlaubt. Der Gesetzentwurf verwende jedoch den weiter gefassten Begriff „Straftaten von erheblicher Bedeutung“. Ob eine pauschale IP-Speicherung damit im Einklang mit EU-Recht steht, gilt als umstritten.

In einem weiteren Zusammenhang wurde berichtet, dass Bundeskanzler Merz Medienberichten zufolge Hunderte Anzeigen wegen Beleidigung gestellt habe. Zudem wurde ein Fall bekannt, in dem ein Strafverfahren gegen einen 64-Jährigen eingestellt wurde, der den Kanzler mit einem Pinocchio-Emoji kommentiert hatte; die Justiz wertete dies als zulässige Kritik. Nach Polizeiangaben wurden im vergangenen Jahr rund 4.800 Fälle von Politikerbeleidigung ermittelt, was gegenüber 2023 einer Verdopplung entspricht. Der zugrundeliegende Straftatbestand besteht seit 2022 und wurde ursprünglich geschaffen, um Kommunalpolitiker vor Hass im Netz zu schützen.

Debatte um Rentenpolitik

Neben der Datenspeicherung sorgten auch Äußerungen von Bundeskanzler Merz zur Rentenpolitik für Kontroversen. Merz hatte demnach die gesetzliche Rente künftig nur noch als Basisabsicherung bezeichnet und mehr private, kapitalgedeckte Vorsorge gefordert; der Bundestag beschloss einen Nachfolger der Riester-Rente. Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig kritisierte den Kanzler scharf und erklärte, seine Aussagen würden den Menschen Angst machen. Der AfD-Bundesvorsitzende Tino Chrupalla warf der Bundesregierung insgesamt Versagen vor und erklärte, diese Regierung „habe fertig“.

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Originalbeitrag von Tim Kellner

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