
Das US-Außenministerium hat angekündigt, mehrere antifaschistische Gruppierungen in Europa als ausländische Terrororganisationen einzustufen. In einer Mitteilung auf der Plattform X erklärte das Ministerium, anarchistische militante Gruppen hätten in den USA und Europa Terrorkampagnen geführt und durch brutale Angriffe die Grundlagen der westlichen Zivilisation untergraben. Betroffen sind demnach insgesamt vier Gruppen aus Italien, Griechenland und Deutschland. Die deutsche Gruppierung wird unter dem Namen „Antifa Ost“ geführt und laut Ministeriumsangaben mit gezielten Angriffen auf Personen mittels Hämmern in Verbindung gebracht. Ungarn hatte diese Gruppe bereits zuvor als terroristische Organisation eingestuft, nachdem es in Budapest zu Angriffen auf mutmaßlich rechtsextreme Personen gekommen war.
Die Einstufung steht im Zusammenhang mit dem in Budapest laufenden Gerichtsverfahren gegen eine als „Maja T.“ bekannte Person, der eine Verwicklung in die Angriffe vorgeworfen wird und der bis zu 24 Jahre Haft drohen. Das Verfahren ist derzeit unterbrochen und soll erst im kommenden Jahr fortgesetzt werden. Berichten zufolge unterscheidet die neue US-Einstufung zwischen einzelnen Personen und Organisationen als Ganzes, was Konsequenzen auch für Personen außerhalb der eigentlichen Gruppierung haben könnte.
In Deutschland hatten mehrere Politikerinnen und Politiker den Prozess in Budapest besucht oder sich für die Haftbedingungen der Angeklagten eingesetzt, darunter Vertreter der Partei Die Linke wie Martin Schirdewan. Dieser hatte in der Vergangenheit einen Antrag der AfD zum Verbot der Antifa scharf kritisiert und der AfD im Gegenzug Verbindungen zu rechtsextremer Gewalt vorgeworfen, ohne dass in dem vorliegenden Material entsprechende Belege dafür genannt wurden. Die AfD hatte demnach zuvor im Bundestag einen Antrag zum Verbot der Antifa eingebracht.
Die neue Einstufung durch die US-Regierung könnte nach Einschätzung von Beobachtern auch für deutsche Politiker relevant werden, etwa wenn diese sich öffentlich für bessere Haftbedingungen von Angeklagten einsetzen oder Gefängnisbesuche durchführen. Es wird spekuliert, ob solches Verhalten künftig als Unterstützung einer als terroristisch eingestuften Organisation gewertet werden könnte, mit möglichen Folgen wie Einreiseverboten oder Sanktionen, wie sie in der Vergangenheit bereits gegen andere internationale Personen verhängt wurden. Wie sich die Situation politisch in Deutschland auswirken wird, bleibt derzeit offen.
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Originalbeitrag von Aktien mit Kopf


