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Lina Engel von der Hammerbande ist frei - Wie kam es dazu?

Veröffentlicht am 28. Mai 20262 Min. Lesezeit404 Wörter

Die wegen Mitgliedschaft in der linksextremen Gruppierung Hammerbande verurteilte Lina Engel ist vorzeitig aus der Haft entlassen worden. Der Bundesgerichtshof wies eine Beschwerde des Generalbundesanwalts gegen die Entscheidung des Oberlandesgerichts Dresden zurück.

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Die als Mitglied der sogenannten Hammerbande verurteilte Lina Engel ist nach Angaben des Bundesgerichtshofs seit rund einer Woche vorzeitig aus der Haft entlassen. Der Bundesgerichtshof wies damit eine Beschwerde des Generalbundesanwalts gegen eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Dresden zurück, das zuvor eine vorzeitige Entlassung nach Verbüßung von zwei Dritteln der Haftstrafe beantragt hatte.

Lina Engel war am 31. Mai 2023 vom Oberlandesgericht Dresden verurteilt worden, das Urteil wurde am 19. März 2025 rechtskräftig. Ihr wurden unter anderem gefährliche Körperverletzung in Tateinheit mit mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung, Urkundenfälschung, Sachbeschädigung sowie Diebstahl mit Waffen in Tateinheit mit Nötigung zur Last gelegt. Laut Gerichtsfeststellungen war sie Mitglied einer linksextremistischen Vereinigung mit Schwerpunkt im Raum Leipzig, die gewaltsam gegen Angehörige der rechtsextremen Szene vorging, um diese von politischem Handeln abzuhalten und für ihre Gesinnung zu bestrafen. Die Gruppe verübte laut Urteil mehrere Überfälle, bei denen Opfer unter Einsatz von Schlagwerkzeugen teils erheblich verletzt wurden. Engel soll die Taten zusammen mit ihrem damaligen Lebensgefährten Johann Guntermann koordiniert haben. Sie trat ihre Reststrafe von insgesamt fünf Jahren und drei Monaten im April 2025 an, unter Anrechnung der Untersuchungshaft galten zwei Drittel der Strafe seit dem 21. März 2026 als verbüßt.

Begründung des Gerichts

Der Bundesgerichtshof stützte sich in seiner Entscheidung auf ein Prognosegutachten, wonach ausreichende Anhaltspunkte dafür bestünden, dass Engel künftig keine weiteren Straftaten begehen werde. Das Gericht räumte zugleich ein, dass sie weiterhin an einer strikten antifaschistischen Einstellung festhalte und Kontakte zu teils verurteilten Personen aus ihrem früheren gewaltaffinen Umfeld pflege. Kritisch bewertete der Senat zudem, dass Engel als Zeugin in einem Ermittlungsverfahren gegen bislang unbekannte Mittäter die Aussage verweigert hatte, weshalb gegen sie Beugehaft verhängt worden war, sowie ihren fortbestehenden Kontakt zum Verein Rote Hilfe. Trotz dieser vom Generalbundesanwalt vorgebrachten Bedenken kam der Bundesgerichtshof zu dem Schluss, dass eine Aussetzung des Strafrests zur Bewährung unter Berücksichtigung des Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit vertretbar sei. Engel steht nun für vier Jahre unter Bewährungsaufsicht.

Weitere Verfahren gegen die Gruppe

Mehrere mutmaßliche Mitglieder und Unterstützer der Gruppierung befinden sich weiterhin auf der Flucht oder in laufenden Verfahren. Der ehemalige Lebensgefährte Johann Guntermann wurde nach Jahren auf der Flucht durch das Landeskriminalamt festgenommen. Ein mutmaßlicher Unterstützer und Trainer der Gruppe, Thomas Jakobs, war bei einer Polizeikontrolle geflohen, wurde später verhaftet und vor wenigen Wochen aus der Untersuchungshaft entlassen; sein Verfahren läuft derzeit vor dem Oberlandesgericht Dresden. Ein weiterer ehemaliger Mitangeklagter aus dem ersten Hammerbanden-Prozess von 2023 hat seine Haftstrafe im vergangenen Jahr nicht angetreten und befindet sich ebenfalls auf der Flucht.

Originalbeitrag von Schmidtkes Welt

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