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Lina Engel von der Hammerbande ist frei - Wie kam es dazu?

Veröffentlicht am 28. Mai 20261 Min. Lesezeit225 Wörter

Die linksextremistische Aktivistin Lina E. ist nach Verbüßung von etwa zwei Dritteln ihrer Haftstrafe vorzeitig aus der Justizvollzugsanstalt entlassen worden. Das Oberlandesgericht Dresden hatte die 28-Jährige im Mai 2023 wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung und gefährlicher Körperverletzung

Die linksextremistische Aktivistin Lina E. ist nach Verbüßung von etwa zwei Dritteln ihrer Haftstrafe vorzeitig aus der Justizvollzugsanstalt entlassen worden. Das Oberlandesgericht Dresden hatte die 28-Jährige im Mai 2023 wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung und gefährlicher Körperverletzung zu fünf Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Sie galt als Kopf einer Gruppe, die zwischen 2018 und 2020 mehrere Angriffe auf Rechtsextremisten in Sachsen verübt haben soll.

Der Bundesgerichtshof hatte im vergangenen Jahr das Urteil des Oberlandesgerichts Dresden weitgehend bestätigt, jedoch in Teilbereichen Revisionen zugelassen. Die vorzeitige Entlassung erfolgte nach den üblichen Bestimmungen des Strafvollzugsgesetzes, wonach eine Haftentlassung nach Verbüßung von zwei Dritteln der Strafe möglich ist, wenn eine positive Sozialprognose vorliegt und keine Fluchtgefahr besteht.

Die Staatsanwaltschaft hatte Lina E. und drei Mitangeklagten vorgeworfen, als Teil einer linksextremistischen Gruppierung systematisch Angriffe auf Personen aus der rechtsextremen Szene geplant und durchgeführt zu haben. Dabei seien die Opfer teilweise schwer verletzt worden. Die Verteidigung hatte stets bestritten, dass es sich um eine organisierte kriminelle Vereinigung gehandelt habe, und argumentierte, die Aktionen seien spontane Reaktionen auf rechtsextreme Provokationen gewesen.

Der Fall hatte bundesweit für Aufmerksamkeit gesorgt und intensive Diskussionen über den Umgang mit politisch motivierter Gewalt ausgelöst. Während Sicherheitsbehörden und Justiz die Verurteilung als wichtiges Signal gegen linksextremistische Strukturen werteten, kritisierten Unterstützer der Verurteilten das Verfahren als unverhältnismäßig und sahen darin eine Kriminalisierung antifaschistischen Protests.

Originalbeitrag von Schmidtkes Welt

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