
Der Vater von Maja T. hat in einem Podcast-Gespräch die Auslieferung seines Kindes von Deutschland nach Ungarn scharf kritisiert und als staatlich organisierte Aktion bezeichnet. Maja T. war in Budapest zu acht Jahren Gefängnis verurteilt worden, weil die 25-Jährige maßgeblich an einem Angriff auf mutmaßliche Rechtsextreme in der ungarischen Hauptstadt beteiligt gewesen sein soll. Das Bundesverfassungsgericht hatte eine Auslieferung zuvor für verfassungswidrig erklärt. Nach Darstellung des Vaters sei die spätere Überstellung wochenlang vorbereitet worden, mit einem Großaufgebot an Polizeikräften und einem Hubschraubereinsatz mitten in der Nacht.
Im Gespräch ging es zudem um die Auswahl von Podcast-Gästen durch den Moderator. Dieser wurde mit dem Vorwurf konfrontiert, rechtspopulistischen Positionen zu viel Raum zu geben, etwa durch die Einladung des AfD-Politikers Maximilian Krah, der laut Bundesamt für Verfassungsschutz in Teilen seiner Aussagen beobachtet werde. Der Moderator entgegnete, er habe Krah nicht kritischer befragt als andere Gäste und verstehe sein Format nicht als Konfrontation, sondern als offenes Gesprächsangebot an unterschiedlichste Personen.
Ungleiche Redezeiten erklärt
Der Moderator erläuterte, dass die unterschiedliche Länge der Interviews mit Spitzenpolitikern nicht auf eine bewusste Bevorzugung einzelner Parteien zurückzuführen sei. Politiker wie Gregor Gysi, Sahra Wagenknecht oder Christian Lindner hätten im Wahlkampf nur kurze Zeitfenster eingeräumt, da ihre Teams die Podcast-Auftritte wie klassische Wahlkampftermine behandelt hätten. Maximilian Krah sei dagegen der erste Politiker gewesen, der frühzeitig zugesagt und sich viereinhalb Stunden Zeit genommen habe, zu einem Zeitpunkt, als der Podcast noch deutlich kleiner gewesen sei.
Der Moderator schilderte zudem, dass Versuche, weitere Spitzenpolitiker wie Olaf Scholz einzuladen, an der SPD-Führung gescheitert seien, nachdem es zu Verstimmungen über öffentliche Kritik an der mangelnden Gesprächsbereitschaft von Politikern gekommen sei. Er betonte, dass er niemanden zu einem Auftritt zwinge, sondern lediglich Einladungen ausspreche, deren Annahme allein bei den jeweiligen Personen liege.
Video-Beschreibung
Polizei-Hundertschaften, Hubschrauber, abgesperrte Straßen. Als Wolfram Jarosch auf seinem Hometrainer stand, ahnte er nicht, dass sein Kind nur wenige Wochen später in einer fast paramilitärisch anmutenden Aktion außer Landes gebracht werden würde.
Die Beamten, die damals an seine Tür hämmerten durchsuchten die Meldeadresse von Maja T. nur kurz bevor in Berlin die Handschellen klickten.
Der Vorwurf: die 23-Jährige Person soll bei einem jährlich stattfindenden Aufmarsch von Neo-Nazis anlässlich des “Tag der Ehre” in Budapest an gewalttätigen Angriffen auf mutmaßliche Rechtsextreme beteiligt gewesen sein.
Im Gespräch mit mir klagt Wolfram den deutschen Staat scharf an: “Für mich hat sich das wie eine staatlich organisierte Entführung meines Kindes angefühlt.” Denn nur eine Stunde nach Grenzübertritt wurde Maja T.´s Auslieferung nach Ungarn vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig und damit für illegal erklärt.
Seither sind mehr als zwei Jahre vergangen, die Maja T. als non-binäre Person in Isolationshaft in Budapest verbracht hat. Zwischen Bettwanzen, Kakerlaken und gewalttätigen Übergriffen durch Vollzugsbeamte wartet Maja auf das Revisionsurteil, dessen Spektrum von Freispruch bis 24 Jahre Haft reicht.
Wolfram fährt einmal im Monat hin. Für zwei Stunden. Weil es das Einzige ist, was er noch tun kann. Mich hat interessiert: Was steckt wirklich hinter dieser Auslieferung? Wer hat sie politisch angeordnet – und warum in solcher Eile? Und was sagt es über den Zustand unseres Rechtsstaats aus, wenn das höchste Gericht Deutschlands einfach umgangen wird?
Originalbeitrag von {ungeskriptet} by Ben


