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Der deutsche Staat hat mein Kind entführt (Maja T.'s Vater)

Veröffentlicht am 5. Mai 20262 Min. Lesezeit447 Wörter

Die 23-jährige Person Maja T. wurde im Februar 2024 in Deutschland verhaftet und nach Ungarn ausgeliefert, wo sie sich wegen angeblicher Beteiligung an gewalttätigen Ausschreitungen verantworten muss. Die Vorwürfe beziehen sich auf den sogenannten "Tag der Ehre" in Budapest, einem jährlichen ...

Die 23-jährige Person Maja T. wurde im Februar 2024 in Deutschland verhaftet und nach Ungarn ausgeliefert, wo sie sich wegen angeblicher Beteiligung an gewalttätigen Ausschreitungen verantworten muss. Die Vorwürfe beziehen sich auf den sogenannten "Tag der Ehre" in Budapest, einem jährlichen Aufmarsch von Rechtsextremen, bei dem T. an Angriffen beteiligt gewesen sein soll. Nach Angaben des Vaters erfolgte die Verhaftung mit einem großen Polizeiaufgebot.

Die Auslieferung nach Ungarn sorgte für rechtliche Kontroversen. Das Bundesverfassungsgericht erklärte die Auslieferung eine Stunde nach dem Grenzübertritt für verfassungswidrig und damit für rechtswidrig. Trotz dieser Entscheidung blieb Maja T. in ungarischer Haft. Der Vater kritisiert das Vorgehen der deutschen Behörden scharf und spricht von einer "staatlich organisierten Entführung".

Seit über zwei Jahren befindet sich die Person in Untersuchungshaft in Budapest, teilweise in Isolationshaft. Nach Angaben der Familie sind die Haftbedingungen problematisch, es wird von hygienischen Missständen und Übergriffen durch Vollzugsbeamte berichtet. Im Februar 2026 wurde T. zu acht Jahren Haft verurteilt. Das Urteil kann noch durch Revision angefochten werden.

Der Fall wirft Fragen zum Zustand der deutsch-ungarischen Justizkohärenz auf. Während Kritiker das Vorgehen als Justizskandal bezeichnen und bemängeln, dass eine Entscheidung des höchsten deutschen Gerichts missachtet wurde, verteidigen andere die internationale Strafverfolgung bei schweren Gewaltvorwürfen. Die unterschiedlichen Rechtssysteme und Standards in beiden Ländern erschweren eine einheitliche Bewertung des komplexen Falls.

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Polizei-Hundertschaften, Hubschrauber, abgesperrte Straßen. Als Wolfram Jarosch auf seinem Hometrainer stand, ahnte er nicht, dass sein Kind nur wenige Wochen später in einer fast paramilitärisch anmutenden Aktion außer Landes gebracht werden würde.

Die Beamten, die damals an seine Tür hämmerten durchsuchten die Meldeadresse von Maja T. nur kurz bevor in Berlin die Handschellen klickten.

Der Vorwurf: die 23-Jährige Person soll bei einem jährlich stattfindenden Aufmarsch von Neo-Nazis anlässlich des “Tag der Ehre” in Budapest an gewalttätigen Angriffen auf mutmaßliche Rechtsextreme beteiligt gewesen sein.

Im Gespräch mit mir klagt Wolfram den deutschen Staat scharf an: “Für mich hat sich das wie eine staatlich organisierte Entführung meines Kindes angefühlt.” Denn nur eine Stunde nach Grenzübertritt wurde Maja T.´s Auslieferung nach Ungarn vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig und damit für illegal erklärt.

Seither sind mehr als zwei Jahre vergangen, die Maja T. als non-binäre Person in Isolationshaft in Budapest verbracht hat. Zwischen Bettwanzen, Kakerlaken und gewalttätigen Übergriffen durch Vollzugsbeamte wartet Maja auf das Revisionsurteil, dessen Spektrum von Freispruch bis 24 Jahre Haft reicht.

Wolfram fährt einmal im Monat hin. Für zwei Stunden. Weil es das Einzige ist, was er noch tun kann. Mich hat interessiert: Was steckt wirklich hinter dieser Auslieferung? Wer hat sie politisch angeordnet – und warum in solcher Eile? Und was sagt es über den Zustand unseres Rechtsstaats aus, wenn das höchste Gericht Deutschlands einfach umgangen wird?

Originalbeitrag von {ungeskriptet} by Ben

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