
In Hamburg sind eine 18-jährige Frau und ein 25-jähriger Mann aus dem Südsudan ums Leben gekommen, nachdem der Mann die Frau am U-Bahnhof Wandsbek Markt vor eine einfahrende U-Bahn gezogen hatte. Der Vorfall ereignete sich gegen 22.07 Uhr auf der Linie U1. Nach Polizeiangaben wartete die 18-Jährige, nach Informationen der Zeitung „Bild“ eine Iranerin, allein auf dem Bahnsteig, als sich der Mann ihr näherte, sie ergriff und mit sich ins Gleisbett riss. Beide wurden von der einfahrenden Bahn erfasst und starben noch an der Unfallstelle.
Augenzeugen berichteten dem Sender NonstopNews zufolge, der Mann sei zuvor möglicherweise alkoholisiert am Bahnsteig entlanggelaufen und habe die ihm unbekannte Frau von der Seite gepackt. Ein Zeuge zitierte ihn mit den Worten „Dich nehm ich mit“. Die Polizei äußerte sich zunächst nicht zu den Hintergründen der Tat. Nach dem Vorfall waren zahlreiche Rettungskräfte und Polizeibeamte im Einsatz, die Feuerwehr versuchte, die Waggons zu entkoppeln. Die beiden Toten wurden in der Nacht in Särgen aus der Station gebracht, Zeugen wurden vor Ort seelsorgerisch betreut. Der Verkehr auf der Linie U1 wurde unterbrochen und erst zum morgendlichen Berufsverkehr wieder aufgenommen. Die Mordkommission ermittelt inzwischen wegen des Verdachts eines Tötungsdelikts und wertet unter anderem Videoaufnahmen sowie den Chatverlauf des Mannes aus, um mögliche Vorzeichen der Tat zu klären.
Herkunft des Tatverdächtigen
Nach Recherchen der Zeitung „Welt“ besaß der 25-Jährige eine gültige Aufenthaltserlaubnis und war Mitte 2024 nach Hamburg gekommen, wo er zuletzt in einer Wohnunterkunft lebte. Er sei im Rahmen eines humanitären Aufnahmeprogramms eines Bundeslandes nach Deutschland eingereist. Die 18-Jährige soll aus dem Raum Norderstedt in Schleswig-Holstein stammen. Unklar blieb zunächst, welche Schutzgründe für die Einreise des Mannes ausschlaggebend waren.
Landesprogramme dieser Art unterscheiden sich laut Berichten von dem bundesweiten Resettlement-Programm, weisen aber Ähnlichkeiten auf: Beide stützen sich auf die Paragraphen 22 und 23 des Aufenthaltsgesetzes, wonach Ausländern aus humanitären oder völkerrechtlichen Gründen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden kann. Während das Resettlement-Programm ein dauerhaftes, vom Bund gemeinsam mit dem UNHCR gesteuertes Verfahren ist, das besonders schutzbedürftigen Menschen einen Flüchtlingsstatus oder subsidiären Schutz gewährt, sind die Landesprogramme in der Regel zeitlich begrenzt und erfordern das Einvernehmen des Bundesinnenministeriums für bestimmte Personengruppen.
Im Video wird zudem darauf verwiesen, dass sich die Organisation Pro Asyl im Jahr 2025 vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg juristisch für die Aufnahme von Flüchtlingen aus dem Südsudan im Rahmen des Resettlement-Programms des Bundes eingesetzt habe. Ein direkter Zusammenhang zum vorliegenden Fall wird dabei nicht hergestellt, der Sachverhalt bleibt in dieser Hinsicht ungeklärt.
Reaktionen und Verunsicherung
Anwohner und Passanten äußerten sich verunsichert über die Sicherheit im öffentlichen Nahverkehr. Mehrere Hamburger berichteten, sie mieden inzwischen den Aufenthalt in der Nähe von Bahnsteigkanten oder überlegten, alternative Verkehrsmittel zu nutzen. Die Polizei kündigte an, die Ermittlungen fortzusetzen und unter anderem zu prüfen, ob es Hinweise auf eine Vorgeschichte oder eine geplante Tat gegeben habe.
Originalbeitrag von Morgenstern NEWS


