
Drei Geschwister im Alter von 9, 11 und 14 Jahren dürfen die Rudolf Steiner Schule Berlin im Ortsteil Dahlem nicht mehr besuchen. Die Waldorfschule hatte die Schulverträge der Familie fristlos zum Ende Februar mitten im Schuljahr gekündigt. Als Begründung nannte die Schulleitung ein zerstörtes Vertrauensverhältnis zu den Eltern.
Auslöser war laut Vater Christoph Schröter ein Elternabend im September, bei dem eine neue Biologielehrerin gegenderte Sprache verwendete. Auf Nachfrage, ob dies eine persönliche Haltung oder ein Beschluss des Kollegiums sei, habe die Lehrerin geantwortet, es handle sich um ihre private Meinung. Schröter entgegnete daraufhin, es gebe zwei Geschlechter. In einem folgenden Gespräch soll die Lehrkraft laut Schröter geäußert haben, es sei für sie in Ordnung, wenn sich Kinder etwa sexuell als Hundewelpen identifizierten. Die Eltern wandten sich daraufhin an die Schule und verlangten eine Stellungnahme.
Streit um Verhaltenskodex
Die Schule habe den Eltern anschließend einen neuen Verhaltenskodex vorgelegt, der von allen Eltern unterschrieben werden sollte. Darin heißt es unter anderem, man heiße Vielfalt im Hinblick auf unterschiedliche Geschlechter und sexuelle Identitäten willkommen. Die Eltern weigerten sich, das Dokument zu unterzeichnen, woraufhin die Schule die Kündigung aussprach.
Die Schulleitung widerspricht der Darstellung der Eltern. In einer schriftlichen Stellungnahme der Geschäftsführung, unterzeichnet von Friedrich Ohlendorf, heißt es, die Kündigung sei allein deshalb erfolgt, weil zum Zeitpunkt der Entscheidung keine von den Eltern unterschriebene Fassung des Verhaltenskodex vorgelegen habe. Der Vorwurf, der Kodex diene der Durchsetzung einer „Trans-Ideologie“, sei unzutreffend; einen solchen Begriff verwende die Schule nicht, da er kein wissenschaftlicher Fachbegriff sei. Die umstrittene Aussage zu Hundewelpen sei aus dem Zusammenhang gerissen worden. Der Kodex beschreibe keinen weltanschaulichen Standpunkt, sondern den Anspruch auf einen diskriminierungsfreien, respektvollen Umgang innerhalb der Schulgemeinschaft, der dem Bildungs- und Erziehungsauftrag von Schulen nach dem Grundgesetz entspreche. Zu weiteren, aus Sicht der Schule dokumentierten Vorgängen im Umgang mit einer Lehrkraft äußere man sich aus Gründen des Persönlichkeits- und Datenschutzes nicht im Einzelnen.
Mögliche politische Hintergründe
Schröter ist nach eigenen Angaben politisch für die AfD aktiv und macht daraus öffentlich keinen Hehl. Ob dies eine Rolle bei der Kündigung gespielt hat, ließ sich nicht klären; die Schule äußerte sich dazu nicht. Schröter selbst vermutet, dass Mitglieder der Schule oder Eltern seinen Social-Media-Auftritt zur Kenntnis genommen haben könnten, kann dies aber nicht belegen.
Für die Familie bedeutet der Rauswurf vor allem für die Kinder einen tiefen Einschnitt. Nach Angaben des Vaters mussten die Kinder, die die dritte, fünfte und achte Klasse besuchten, von langjährigen Freundschaften getrennt werden, die teils bis in die Vorschulzeit zurückreichen. Der Vater kündigte an, die Kinder in dieser Zeit zu unterstützen und ihnen einen eigenständigen Weg zu ermöglichen.
Video-Beschreibung
Drei Kinder im Alter von neun, elf und 14 Jahren fliegen fristlos von der Rudolf Steiner Schule in Berlin-Dahlem. Der Grund? Ein eskalierter Streit zwischen den Eltern und einer Biologielehrerin um Gendersprache und geschlechtliche Identität. Was darf noch an den Schulen risikolos gesagt werden?
Originalbeitrag von JUNGE FREIHEIT


