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Bericht aus Niedersachsen: So agiert der Verfassungsschutz gegen die AfD

Veröffentlicht am 30. April 20262 Min. Lesezeit450 Wörter

Der Verfassungsschutz Niedersachsen stuft die AfD als rechtsextrem ein, das zugehörige Gutachten wurde nun öffentlich. Der Kanal Apollo News kritisiert darin zitierte Belege als aus dem Zusammenhang gerissen und die Behörde als politisch voreingenommen.

Video

Der Verfassungsschutz Niedersachsen hat die AfD im Land 2022 als Verdachtsfall eingestuft, im Februar 2024 folgte laut der Behörde die Einstufung als gesichert rechtsextremistisch. Das zugrunde liegende Gutachten war zunächst nicht öffentlich, wurde jedoch inzwischen bekannt und von Apollo News veröffentlicht. Der Kanal Apollo News kritisiert in einem Video die Bewertungsgrundlage des Gutachtens als politisch voreingenommen und wirft der Behörde vor, Aussagen von AfD-Politikern aus dem Zusammenhang zu reißen.

Das Gutachten des Landesamtes für Verfassungsschutz benennt laut dem Bericht drei zentrale Vorwürfe gegen den AfD-Landesverband Niedersachsen: die pauschale Abwertung von Muslimen und Migranten unter Verweis auf die Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes, eine Delegitimierung des demokratischen Staates sowie Verbindungen zu rechtsextremen Kreisen. Zur Begründung zitiert der Verfassungsschutz unter anderem eine Facebook-Äußerung des AfD-Landtagsabgeordneten Stephan Bothe aus dem Kreisverband Lüneburg vom Oktober 2021, in der dieser von einer „importierten Messerkultur“ spricht und fordert, Straftäter müssten abgeschoben oder weggesperrt werden.

Kritik an Wortwahl-Bewertung

Apollo News argumentiert, dass derartige Formulierungen zwar polemisch, aber im Rahmen der Meinungsfreiheit zulässig seien und keinen Beleg für eine pauschale Verunglimpfung von Migranten oder Muslimen darstellten. Auch eine Äußerung des AfD-Politikers, wonach der „Islam auf den Müllhaufen der Geschichte“ gehöre, wird im Gutachten als Beispiel für Islamfeindlichkeit angeführt. Der Kanal wendet dagegen ein, es handle sich um Religionskritik, die sich gegen die Ideologie und nicht gegen Gläubige richte und in einem aufgeklärten Land zulässig sein müsse.

Weiter verweist das Gutachten auf eine Aussage eines niedersächsischen AfD-Politikers zu angeblichem Asylbetrug, aus der der Verfassungsschutz ableitet, Migranten würden pauschal legitime Fluchtgründe abgesprochen. Apollo News hält dem entgegen, der Politiker habe lediglich auf das Phänomen des Asylbetrugs hingewiesen, ohne Fluchtgründe generell infrage zu stellen. Auch die polemische Bezeichnung von Migranten als „Goldstücke“, die auf eine frühere Äußerung des SPD-Politikers Martin Schulz zurückgeht, wird im Gutachten als Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz nach Artikel 3 des Grundgesetzes gewertet.

Vorwurf der Voreingenommenheit

Das Gutachten stellt laut dem Bericht zudem fest, dass Redner bei AfD-Veranstaltungen, etwa Maximilian Krah mit dem Begriff „Remigration“ oder Stefan Räpke-Tillschneider mit der Formulierung „Islamisierung des Vaterlandes“, Kampfbegriffe verwendet, diese jedoch in einen relativierenden Kontext eingebettet hätten, um sich aus Sicht des Verfassungsschutzes unangreifbarer zu machen. Der Kanal Apollo News wertet dies als Beleg dafür, dass die Behörde von vornherein von einer rechtsextremen Ausrichtung der Partei ausgehe und anschließend gezielt nach Belegen suche, statt eine neutrale Analyse vorzunehmen. Der Verfassungsschutz Niedersachsen hatte sich zuvor auf der Plattform X selbst als Teil der „Antifa“ bezeichnet, was in dem Video als Beleg für mangelnde Neutralität angeführt wird.

Video-Beschreibung

Das Gutachten des Verfassungsschutzes Niedersachsen über den Landesverband der AfD wurde veröffentlicht. Das knapp 1000-seitige Dokument entlarvt wie der Verfassungsschutz arbeitet und wie dünn die Beweislage gegen die Alternative für Deutschland ist. Wir analysieren das Geheimgutachten und analysieren, wie der Verfassungsschutz seine Argumente konstruiert.

Originalbeitrag von Apollo News

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