
Die Debatte um die sogenannte Chatkontrolle in der Europäischen Union ist nach Angaben von Kritikern erneut aufgeflammt, obwohl das Thema zuletzt aus der öffentlichen Wahrnehmung verschwunden war. Nach früheren Zusagen aus der deutschen Politik, insbesondere von CDU/CSU-Vertretern, eine pauschale Überwachung von Chats abzulehnen, sei nun ein überarbeiteter Vorschlag im Rahmen der Verhandlungen im EU-Rat auf breite Unterstützung gestoßen. Der unter dänischer Federführung erarbeitete Kompromissvorschlag sieht laut Berichten vor, die Überprüfung sämtlicher Nachrichteninhalte einschließlich Ende-zu-Ende-verschlüsselter Kommunikation wieder einzuführen. Zudem solle anonyme Kommunikation eingeschränkt und eine flächendeckende Altersverifizierung eingeführt werden.
Der Entwurf soll nach Angaben von Beobachtern zunächst dem Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten (Coreper) zur Genehmigung vorgelegt werden, bevor er formell als offizielle Position des Rates verabschiedet wird. Kritiker verweisen darauf, dass die Vorlage im Vergleich zu früheren, bereits kontrovers diskutierten Fassungen in Teilen noch weiter gehe. Konkret ist von einer verpflichtenden Überwachung von Textnachrichten, E-Mails und sozialen Medien die Rede, einer möglichen Pflicht zur Vorlage amtlicher Ausweisdokumente bei der Registrierung für Chat- und Social-Media-Konten sowie einem Mindestalter von 16 Jahren für die Nutzung entsprechender Dienste.
Eine von mehreren EU-Abgeordneten, unter anderem aus dem Umfeld der Piratenpartei, initiierte Plattform mit dem Namen „Fight Chat Control“ dokumentiert den aktuellen Stand der Positionen einzelner Mitgliedstaaten. Demnach befürworten derzeit zwölf EU-Länder den Vorschlag, neun lehnen ihn ab, darunter Deutschland. Mehrere Staaten, darunter Belgien, Griechenland, Italien, Schweden, die Slowakei und Lettland, gelten als noch unentschlossen. Sollten diese Länder sich dem Vorschlag anschließen, könnte die notwendige Mehrheit im Rat erreicht werden.
Kritiker der Regelung verweisen auf mögliche Grundrechtseingriffe, insbesondere in Bezug auf Privatsphäre und Datenschutz, sowie auf technische Bedenken hinsichtlich der Zuverlässigkeit automatisierter Erkennungssysteme. Sie führen an, dass ein erheblicher Anteil der von entsprechenden Algorithmen als verdächtig eingestuften Inhalte bei genauerer Prüfung keinen strafrechtlichen Bezug aufweise, sogenannte False Positives. Befürworter der Chatkontrolle begründen entsprechende Vorhaben in der Regel mit dem Ziel, die Verbreitung von Missbrauchsdarstellungen von Kindern im Internet wirksamer zu bekämpfen. Die Initiatoren der genannten Plattform rufen Bürger dazu auf, sich mit Schreiben an Abgeordnete zu wenden, um auf eine Ablehnung des Vorschlags im weiteren Verfahren hinzuwirken.
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Originalbeitrag von Aktien mit Kopf


