Das Bundesverteidigungsministerium hat mit der Wiedereinführung des Wehrdienstes auch eine seit Jahrzehnten ruhende Regelung reaktiviert, die Männer im wehrpflichtigen Alter dazu verpflichtet, bei längeren Auslandsreisen eine Genehmigung einzuholen. Die entsprechende Bestimmung aus dem Wehrpflichtgesetz von 1965 war mit der Aussetzung der Wehrpflicht 2011 faktisch außer Kraft getreten, gilt nun aber wieder.
Nach der aktuell gültigen Rechtslage müssen deutsche Staatsbürger zwischen 17 und 45 Jahren eine behördliche Erlaubnis beantragen, wenn sie länger als drei Monate im Ausland bleiben möchten. Dies betrifft sowohl berufliche als auch private Aufenthalte wie Studium, Arbeit oder längere Urlaubsreisen. Verstöße gegen diese Regelung können mit Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren geahndet werden.
Die Wiederaktivierung dieser Bestimmung hat in der politischen Debatte für Kontroversen gesorgt. Kritiker bemängeln, dass die Öffentlichkeit nicht ausreichend über die weitreichenden Konsequenzen der Wehrdienstgesetz-Novelle informiert worden sei. Sie argumentieren, dass die Regelung die Bewegungsfreiheit junger Männer erheblich einschränke und praktische Probleme für Studenten, Arbeitnehmer und Reisende schaffe.
Befürworter der Maßnahme verweisen hingegen auf die Notwendigkeit, die Verfügbarkeit wehrpflichtiger Männer für den geplanten neuen Wehrdienst sicherzustellen. Das Verteidigungsministerium hat angekündigt, zeitnah Klarstellungen zu den praktischen Modalitäten der Genehmigungsverfahren zu veröffentlichen. Dabei soll auch geklärt werden, wie die Antragsstellung erfolgen soll und welche Ausnahmen gelten könnten.


