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Wehrpflicht: Männer brauchen Genehmigung für Ausreise? Regelung von 1965 reaktiviert!

Veröffentlicht am 6. April 20262 Min. Lesezeit404 Wörter

Eine seit Januar 2026 geltende Änderung des Wehrpflichtgesetzes verpflichtet Männer zwischen 17 und 45 Jahren zu einer Ausreisegenehmigung bei längeren Auslandsaufenthalten. Journalist Boris von Morgenstern ordnet die aus dem Jahr 1965 stammende Regelung ein.

Video

Eine seit Jahresbeginn geltende Änderung des Wehrpflichtgesetzes (WPflG) sorgt für öffentliche Debatten, obwohl sie bereits am 1. Januar 2026 in Kraft getreten ist. Nach Paragraf 3 des Gesetzes benötigen männliche Personen nach Vollendung des 17. Lebensjahres eine Genehmigung des zuständigen Karrierecenters der Bundeswehr, wenn sie die Bundesrepublik Deutschland länger als drei Monate verlassen wollen. Diese Pflicht gilt für Männer zwischen 17 und 45 Jahren. Der Journalist Boris von Morgenstern, nach eigenen Angaben acht Jahre lang als Sanitätsoffizier bei der Bundeswehr tätig, hat die Hintergründe der Regelung in einem Video eingeordnet.

Alte Regel neu wirksam

Laut von Morgenstern ist die Genehmigungspflicht selbst nicht neu, sondern stammt bereits aus dem Jahr 1965. Damals wurde das Wehrpflichtgesetz geändert und ein entsprechender Absatz in Paragraf 3 eingefügt, der sich an „Wehrpflichtige, die einem aufgerufenen Geburtsjahrgang angehören“ richtete. Ausschlaggebend für die aktuelle Debatte sei jedoch eine Änderung in Paragraf 2 des Gesetzes. Bisher habe die Genehmigungspflicht aus Paragraf 3 nur im Spannungs- oder Verteidigungsfall gegolten. Mit der Neufassung von Paragraf 2 Absatz 3 gelte Paragraf 3 nun jederzeit, also auch außerhalb eines Spannungs- oder Verteidigungsfalls.

Diese Änderung sei nach Darstellung von Morgensterns weitgehend unbemerkt geblieben, obwohl Gesetzesvorhaben im Bundestag üblicherweise mehrere Lesungen, Ausschussberatungen und die Zustimmung des Bundesrates durchlaufen. Weder Abgeordnete der Opposition noch Medien hätten die Änderung demnach vor der jetzigen öffentlichen Debatte thematisiert. Im Zentrum der damaligen parlamentarischen Diskussion habe stattdessen ein geplantes Losverfahren für die Einberufung gestanden, das von AfD und Linke kritisiert worden sei.

Reaktionen im Bundestag

Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius hatte in der ersten Lesung des Gesetzes zur Modernisierung des Wehrdienstes eine „Revitalisierung und Modernisierung der Wehrerfassung und Wehrüberwachung“ als notwendig bezeichnet, die es nach seinen Worten seit 14 Jahren nicht mehr gegeben habe. Der verteidigungspolitische Sprecher der AfD, Rüdiger Lucassen, begründete die Ablehnung des Gesetzes durch seine Fraktion damit, dass ausschließlich junge deutsche Männer zum Dienst an der Waffe verpflichtet würden, während die SPD sich auf „Naturgesetze“ verlasse und die Gleichberechtigung dabei außer Acht lasse. Die Linke bezeichnete das Gesetz laut von Morgenstern inzwischen als „handwerklich schlecht gemacht“.

Von Morgenstern selbst räumte ein, die Änderung des Paragrafen zunächst ebenfalls übersehen zu haben. Er zog einen Vergleich zur zunächst abgesagten Richterwahl von Frauke Brosius-Gersdorf, bei der einzelne umstrittene Positionen ausgereicht hätten, um ein Vorhaben scheitern zu lassen oder zu verzögern. Die Bundeswehr war am 12. November 1955 gegründet worden, im selben Jahr wurde die Wehrpflicht beschlossen und ein Jahr später eingeführt. Das Wehrpflichtgesetz besteht demnach seit 1956 und wurde seither wiederholt geändert.

Originalbeitrag von Boris von Morgenstern

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