
Der Ökonom Christian Rieck kritisiert die Verwendung der von der Bundesregierung beschlossenen Sonderschulden, die als Sondervermögen bezeichnet werden. Rieck bezieht sich dabei auf eine Studie des Ifo-Instituts, wonach bis zu 95 Prozent der Mittel nicht wie ursprünglich zugesagt für zusätzliche Investitionen, sondern zur Finanzierung ohnehin geplanter Ausgaben verwendet worden seien.
Hintergrund ist ein Sonderschuldenpaket, das nach Angaben Riecks ausschließlich für Investitionen in die Infrastruktur vorgesehen war. Die CDU habe sich im Wahlkampf zunächst gegen eine Aufnahme weiterer Schulden ausgesprochen, jedoch kurz nach der Wahl noch mit den Stimmen des alten Bundestages einer entsprechenden Grundgesetzänderung zugestimmt, die die Kreditaufnahme ermöglichte.
Kritik an fehlender Konsequenz
Rieck wirft die Frage auf, warum die von ihm beschriebene Zweckentfremdung der Gelder keine strafrechtlichen Konsequenzen nach sich zieht und warum in Medien kein größerer öffentlicher Aufschrei über den Sachverhalt zu beobachten sei. Er kritisiert, dass ein Großteil der Berichterstattung die Vorgänge als wenig problematisch darstelle.
Beispiel zur Veranschaulichung
Um den Sachverhalt zu veranschaulichen, beschreibt Rieck ein fiktives Beispiel: Ein hoch verschuldeter Mann erhält von seiner Bank einen zweckgebundenen Zusatzkredit für dringende Reparaturen an seinem Haus, verspricht seiner Frau, das Geld ausschließlich dafür zu verwenden. Tatsächlich nutzt er die Mittel für Reparaturen, die er zuvor aus seinem regulären, bereits überzogenen Konto bezahlt hätte – wodurch dort Mittel frei werden, die er stattdessen für andere Zwecke ausgibt. Rieck bezeichnet dieses Vorgehen als „indirekte Zweckentfremdung“: Formaljuristisch werde das Geld zwar korrekt verwendet, durch den entstehenden Verdrängungseffekt fehle jedoch die versprochene Zusätzlichkeit der Investitionen.
Als Kriterium zur Bewertung solcher Vorgänge schlägt Rieck vor zu prüfen, ob durch die neuen Mittel tatsächlich zusätzliche Investitionen ermöglicht werden, die andernfalls nicht stattgefunden hätten. Werde stattdessen lediglich die Finanzierung bereits geplanter Vorhaben umgeschichtet, liege eine Zweckentfremdung vor. Befürworter der Praxis würden dem entgegenhalten, dass zu Beginn eines neuen Fonds zunächst auf bereits vorbereitete Projekte zurückgegriffen werden müsse, da diese die einzigen unmittelbar umsetzbaren seien.
Video-Beschreibung
Was passiert eigentlich mit den Sonderschulden, die unsere Regierung gern als Sonder“vermögen“ umdeklariert? Stellt sich heraus: Es wird zweckentfremdet, bisher sogar zu 95%. Aber der Wert soll demnächst niedriger werden, und das ist dann doch gar nicht mehr schlimm, oder? Sagen die Berater der Regierung. Aber ich sehe es etwas anders.
►QUELLEN:
[2] Ist alles gar nicht so schlimm (Darstellung des Beraters von Klingbeil): https://www.handelsblatt.com/meinung/wirtschaftsforum/jens-suedekum-der-skandal-vom-verschobenen-sondervermoegen-ist-gar-keiner/100208935.html
[4] Buch der vernünftigen Direktorin: Anleitung zur Selbstüberlistung: https://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3969052408/ref=nosim/christianriec-21
[5] Wieso die Verteidigung in Wahrheit ein Geständnis ist: https://x.com/florian_toncar/status/2034527867753656492?s=46&t=alMHjwQZinXSbsxRyI5pJA
STOPP: Bitte schicken Sie keine Mails an meine Uni-Adresse! Diese Adresse ist ausschließlich für dienstliche Angelegenheiten vorgesehen.
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►WEITERES VON CHRISTIAN RIECK:
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Originalbeitrag von Prof. Dr. Christian Rieck


