
Nach dem Anschlag auf das Berliner Stromnetz, zu dem sich eine Gruppe namens „Vulkangruppe“ bekannt hat, ist eine Debatte über ein mögliches Verbot der Antifa entbrannt. Der frühere Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Hans-Georg Maaßen, äußerte sich dazu im Interview mit dem Journalisten Boris von Morgenstern. Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner hatte den Anschlag zuvor als Terrorismus eingestuft, auch das Bundeskriminalamt wurde eingeschaltet. Durch den Vorfall waren zeitweise bis zu 50.000 Haushalte in Berlin ohne Strom.
Maaßen vertritt die Auffassung, dass ein Verbot der Antifa rechtlich möglich sei, entgegen häufig geäußerter Einschätzungen, wonach die Antifa mangels fester Organisationsstruktur nicht verboten werden könne. Er verweist auf das Vereinsgesetz, das anders als der Name nahelegt auch die Verfolgung nicht eingetragener Vereinigungen ermögliche, sofern diese auf die Begehung von Straftaten oder gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung gerichtet seien. Zuständig für ein solches Verbot sei der Bundesinnenminister, gegen dessen Entscheidung Rechtsmittel beim Bundesverwaltungsgericht möglich seien.
Streit um Straftatbestand
Daneben verweist Maaßen auf die Paragraphen 129 und 129a des Strafgesetzbuchs, die die Bildung krimineller beziehungsweise terroristischer Vereinigungen unter Strafe stellen. Er kritisiert, dass der Terrorismus-Straftatbestand um das Jahr 2000 unter der damaligen rot-grünen Regierung unter Gerhard Schröder verengt worden sei, sodass typische linksextreme Gewalttaten wie gemeinschädliche Sachbeschädigung nicht mehr darunterfielen. Dadurch seien Instrumente wie Telekommunikationsüberwachung in solchen Fällen nicht mehr anwendbar. Maaßen spricht sich für eine Wiederherstellung des früheren Straftatbestands aus, sieht darin aber kein Hindernis für ein zusätzliches Vereinsverbot.
Der Verfassungsschutz stufe die Vorfälle derzeit noch nicht als Linksterrorismus ein, sondern spreche von einer Annäherung an diese Grenze. Maaßen widerspricht dieser Einschätzung und bezeichnet die jüngsten Angriffe auf Infrastruktur, darunter auch Vorfälle bei der Deutschen Bahn, als Terrorismus im klassischen Sinne. Zur Organisationsstruktur der Antifa führt er aus, diese sei nicht hierarchisch wie etwa die RAF in den 1970er und 1980er Jahren aufgebaut, sondern funktioniere eher wie eine eingespielte Fußballmannschaft mit klaren Absprachen, gemeinsamen Ausbildungen und Handbüchern zwischen einzelnen Zellen.
Kritik an CDU-Positionen
Maaßen kritisiert Redebeiträge von CDU-Abgeordneten zu einem zuvor abgelehnten AfD-Antrag auf Prüfung eines Antifa-Verbots. Dort war argumentiert worden, Verbotsdebatten brächten nichts und Demokratien regierten mit Argumenten statt Verboten, zudem gebe es mehr rechte als linke Straftaten. Maaßen bezeichnet diese Argumentation als nicht ernstzunehmen und sieht es als Aufgabe des Bundesinnenministers, das Instrument des Vereinsverbots einzusetzen. Er äußert Zweifel, ob der amtierende Innenminister dazu bereit sei, angesichts der Rücksicht auf den Koalitionspartner SPD, bietet aber an, bei der rechtlichen Ausarbeitung eines Verbots zu unterstützen.
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Quellen:
Internet
Originalbeitrag von Boris von Morgenstern


