
Die als Vulkangruppe bezeichnete linksextreme Gruppierung hat sich zu einem Anschlag auf das Berliner Stromnetz bekannt, bei dem zeitweise bis zu 50.000 Haushalte ohne Strom waren. Nachdem die Polizei zunächst Zweifel an der Echtheit des Bekennerschreibens geäußert hatte, gilt dieses inzwischen als authentisch. In dem Schreiben bezeichnet die Gruppe die Tat als Akt der Notwehr sowie als gemeinwohlorientierte Aktion. Der Vorfall hat eine erneute Debatte über den Umgang mit linksextremistischen Strukturen in Deutschland ausgelöst.
Im Zentrum der Diskussion steht die Frage, ob und wie ein Verbot der Antifa-Bewegung rechtlich möglich wäre. Der ehemalige Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Hans-Georg Maaßen, vertrat in einem Interview die Position, dass ein Verbot grundsätzlich umsetzbar sei. Er verwies dabei auf das deutsche Vereinsgesetz, das anders als der Name nahelegt auch die Auflösung von Organisationen ermögliche, die nicht als eingetragener Verein bestehen. Voraussetzung sei lediglich eine auf Dauer angelegte Organisationsstruktur, die auf die Begehung von Straftaten oder gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung gerichtet sei. Maaßen widersprach damit Einschätzungen, wonach ein Verbot an der fehlenden formalen Struktur der Antifa scheitern müsse. Diese Argumentation bezeichnete er als Schutzbehauptung; er verglich den Aufbau der Bewegung mit einer Fußballmannschaft, bei der jedes Mitglied ohne zentrale Weisung wisse, welche Aufgabe es zu erfüllen habe, gestützt auf gemeinsame Absprachen, Ausbildungen und Handbücher.
Maaßen kritisierte zudem eine Gesetzesänderung aus der Zeit der rot-grünen Bundesregierung um das Jahr 2000, durch die typische linksextremistische Delikte wie gemeinschädliche Sachbeschädigung aus dem Straftatbestand der Bildung krimineller beziehungsweise terroristischer Vereinigungen (Paragraf 129 beziehungsweise 129a StGB) herausgenommen worden seien. Dadurch seien Ermittlungsinstrumente wie Telekommunikationsüberwachung in solchen Fällen erschwert worden. Er plädierte dafür, den früheren Rechtszustand wiederherzustellen, betonte jedoch, dass dies unabhängig von einem möglichen Vereinsverbot über das Vereinsgesetz erfolgen könne. Ein solches Verbot könne laut Maaßen vom Bundesinnenminister angeordnet werden, gegen das Rechtsmittel beim Bundesverwaltungsgericht möglich seien.
Als Vorbild für schärferes Vorgehen nannte das Interview die Entscheidung der USA, Teile der Antifa-Bewegung auf eine Terrorliste zu setzen, sowie Prüfungen ähnlicher Schritte in Ungarn und den Niederlanden. US-Präsident Donald Trump hatte zuvor angekündigt, die Antifa als Terrororganisation einstufen zu wollen. Maaßen äußerte den Wunsch, dass die Bundesregierung eine vergleichbare Entscheidung treffe.
In der politischen Debatte in Deutschland zeigten sich unterschiedliche Positionen. Ein Antrag zum Verbot der Antifa wurde im Bundestag abgelehnt. Vertreter der CDU argumentierten dabei, Verbotsdebatten brächten keinen Fortschritt, da Demokratien mit Argumenten statt mit Verboten regiert würden. Zudem wurde darauf hingewiesen, dass die Zahl rechtsextremistischer Straftaten die linksextremistischer übersteige und eine einseitige Fokussierung auf linke Gewalt eine Verharmlosung rechter Gewalt bedeuten könne. Der Berliner Verfassungsschutz stuft die bisherigen Vorfälle nach eigenen Angaben noch nicht als Linksterrorismus ein, sondern sieht diese Grenze als noch nicht überschritten an.
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Originalbeitrag von Boris von Morgenstern


