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Verfassungsschutz als Geheimpolizei? Interview mit Prof. Murswiek

Veröffentlicht am 4. Mai 20251 Min. Lesezeit276 Wörter

Tichys Einblick interviewt Staatsrechtler Prof. Dietrich Murswiek zur Einstufung der AfD als 'gesichert rechtsextrem'. Kritik: Agiert der Verfassungsschutz wie eine politische Geheimpolizei?

Der Verfassungsschutz hat die AfD auf Bundesebene als "gesichert rechtsextremistisch" eingestuft, was nach Einschätzung des Verfassungsrechtlers Professor Dietrich Murswiek zunächst nur eine interne Bewertung der Behörde darstellt. Diese Entscheidung habe keine unmittelbaren Auswirkungen auf ein mögliches Verbotsverfahren, da die Voraussetzungen für eine solche Einstufung andere seien als für ein Parteiverbot. Allerdings stelle die öffentliche Mitteilung dieser Bewertung ein politisches Instrument gegen die AfD dar und verschaffe deren Gegnern Argumente für ihre Kampagnen.

Murswiek kritisiert das Verfahren als rechtsstaatlich problematisch. Die AfD habe keine Gelegenheit erhalten, sich vor der Veröffentlichung zu den Vorwürfen zu äußern, obwohl dies dem Grundsatz des rechtlichen Gehörs bei belastenden Maßnahmen entsprechen würde. Das zugrundeliegende 1100-seitige Gutachten sei geheim, sodass sich die Partei nur gegen die pauschalen Behauptungen in einer zweiseitigen Pressemitteilung wehren könne. Ein Klageverfahren würde mehrere Jahre dauern, während die Partei bis dahin unter dem "Verdikt" stehen würde.

Der Verfassungsrechtler sieht in diesem Vorgehen eine Durchbrechung des in Deutschland geltenden Trennungsprinzips zwischen Nachrichtendiensten und Polizei. Während der Verfassungsschutz eigentlich nur Informationen sammeln und die Regierung informieren solle, greife er durch öffentliche Warnungen vor Beobachtungsobjekten in deren Grundrechte ein. Dies sei eigentlich eine polizeiliche Aufgabe der Gefahrenabwehr. Wenn der Verfassungsschutz solche Eingriffe vornehme, müsse er alle rechtsstaatlichen Kriterien beachten, die das Grundgesetz für Grundrechtseingriffe vorsehe.

Für Beamte und Angehörige des öffentlichen Dienstes, die AfD-Mitglieder sind, könnten sich die Rechtfertigungsanforderungen verschärfen. Sie müssten möglicherweise verstärkt darlegen, dass sie sich von verfassungsfeindlichen Tendenzen in der Partei distanzieren. Allerdings erschwere die fehlende Konkretisierung der Vorwürfe eine solche Distanzierung erheblich. Als Kernpunkt der Bewertung nennt der Verfassungsschutz den angeblich ethnisch-abstammungsmäßigen Volksbegriff der AfD, den Murswiek als verfassungsrechtlich nicht per se problematisch einschätzt.

Originalbeitrag von Tichys Einblick

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