LINKE

Verboten! Was ARD und ZDF Ihnen NIEMALS sagen werden

Veröffentlicht am 19. März 20262 Min. Lesezeit379 Wörter

Das Landgericht Berlin II hat dem Recherchezentrum Correctiv untersagt, weiterhin zu behaupten, bei einem Treffen in Potsdam sei ein "Masterplan zur Ausweisung deutscher Staatsbürger" besprochen worden. Die gerichtliche Entscheidung betrifft Kernaussagen der ursprünglich von Correctiv veröffentlicht

Das Landgericht Berlin II hat dem Recherchezentrum Correctiv untersagt, weiterhin zu behaupten, bei einem Treffen in Potsdam sei ein "Masterplan zur Ausweisung deutscher Staatsbürger" besprochen worden. Die gerichtliche Entscheidung betrifft Kernaussagen der ursprünglich von Correctiv veröffentlichten Recherche über ein privates Treffen, das bundesweit Proteste ausgelöst hatte. Das Gericht sah die entsprechenden Behauptungen als nicht ausreichend belegt an.

Die Berichterstattung über das Potsdamer Treffen hatte im Januar zu monatelangen Demonstrationen geführt und eine breite gesellschaftliche Debatte ausgelöst. Öffentlich-rechtliche und private Medien hatten die Correctiv-Recherche aufgegriffen und verbreitet. Kritiker werfen den Medien vor, die Darstellung ungeprüft übernommen zu haben, während Befürworter auf die gesellschaftliche Relevanz der Thematik verweisen.

Parallel zu der gerichtlichen Entscheidung fand im Deutschen Bundestag auf Einladung der Grünen-Fraktion eine Ramadan-Veranstaltung statt, bei der nach islamischen Vorschriften gebetet wurde. Dabei saßen Männer und Frauen getrennt, was eine Diskussion über religiöse Praktiken in staatlichen Institutionen anheizte. Die Grünen verteidigten die Veranstaltung als Zeichen des interreligiösen Dialogs.

Eine aktuelle Studie des Bundeskriminalamts zeigt unterdessen auf, dass 45,1 Prozent der Muslime unter 40 Jahren in Deutschland islamismus-affine Einstellungen aufweisen. Diese Zahlen befeuern die gesellschaftliche Debatte über Integration und Extremismusprävention zusätzlich. Die Ergebnisse werden von verschiedenen politischen Lagern unterschiedlich interpretiert und für ihre jeweiligen Argumentationen herangezogen.

Video-Beschreibung

Ein Berliner Gericht hat gestern entschieden, was NIUS seit zwei Jahren sagt: Die Deportationslüge von Potsdam war eine Lüge. Das Landgericht Berlin II hat Correctiv verboten, seine Kernbehauptung eines „Masterplans zur Ausweisung deutscher Staatsbürger" zu verbreiten. Und während dieses Urteil fiel, beteten im Deutschen Bundestag – auf Einladung der Grünen – Männer und Frauen getrennt nach Scharia-Vorschrift. Das ist kein Zufall. Das ist ein System.

📊 In diesem Video:

👉 Das Urteil des LG Berlin II im Wortlaut – was Correctiv jetzt nicht mehr sagen darf

👉 Wie ARD, ZDF und nahezu alle Medien die Lüge konzertiert verbreiteten

👉 Der Correctiv-Autor Jean Peters und sein Bekenntnis: „Ich erfinde Geschichten"

👉 Warum die Lüge von Potsdam kein Fehler war – sondern ein Putschversuch

👉 Das Ramadan-Gebet im Bundestag: Was die Grünen dort veranstaltet haben

👉 Die BKA-Studie: 45,1 Prozent der Muslime unter 40 sind islamismus-affin

👉 Warum der Mord an sechs Millionen Juden für politische Einschüchterung missbraucht wurde

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Originalbeitrag von Achtung, Reichelt!

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