
Das Landgericht Berlin II hat dem Recherchenetzwerk Correctiv untersagt, zentrale Behauptungen aus dessen Bericht über ein Treffen in Potsdam im November 2023 weiter zu verbreiten. Nach Angaben des Gerichts darf Correctiv unter anderem nicht mehr behaupten, bei dem Treffen sei ein „Masterplan“ zur Ausweisung deutscher Staatsbürger besprochen worden, der die Artikel 3, 16 und 21 des Grundgesetzes unterlaufen solle. Auch die Aussage, ein Redner habe sich an eine „Ausbürgerungsidee“ nicht erinnern können, sowie eine dem Treffen zugeschriebene Äußerung der AfD-Bundestagsabgeordneten Gerrit Huy zur doppelten Staatsbürgerschaft darf demnach nicht mehr verbreitet werden.
Correctiv hatte im Januar 2024 über ein Treffen von Vertretern der AfD, der Identitären Bewegung und einzelner CDU-Mitglieder in einer Villa in Potsdam berichtet. In der Berichterstattung war von einem „Masterplan“ zur massenhaften Vertreibung von Menschen aus Deutschland die Rede, der auch deutsche Staatsbürger betreffen sollte. Die Recherche löste eine breite gesellschaftliche und politische Debatte aus, in deren Folge bundesweit Demonstrationen gegen Rechtsextremismus stattfanden. Auch der damalige Bundeskanzler Olaf Scholz sowie zahlreiche weitere Politikerinnen und Politiker äußerten sich öffentlich zu dem Bericht und verurteilten die dort beschriebenen Pläne scharf.
Gerichtsentscheidung und Reaktionen
Der YouTube-Kanal „Achtung, Reichelt!“ von Julian Reichelt griff die Gerichtsentscheidung auf und wertete sie als Beleg dafür, dass die ursprüngliche Correctiv-Berichterstattung in wesentlichen Punkten unzutreffend gewesen sei. In dem Beitrag wird die Berichterstattung öffentlich-rechtlicher und weiterer Medien über das Potsdamer Treffen scharf kritisiert; NIUS habe demgegenüber von Beginn an bezweifelt, dass ein „Masterplan“ zur Deportation deutscher Staatsbürger existiert habe.
Das Urteil des Landgerichts Berlin II bezieht sich auf einzelne, konkret benannte Formulierungen aus der Berichterstattung von Correctiv und den davon abgeleiteten Aussagen weiterer Beklagter. Das Gericht untersagte diesen, die genannten Aussagen zu behaupten oder zu verbreiten. Eine über den Wortlaut der Entscheidung hinausgehende Bewertung, ob und in welchem Umfang bei dem Treffen in Potsdam über Migrations- und Ausweisungsfragen gesprochen wurde, geht aus den vorliegenden Angaben nicht hervor.
In dem Beitrag wird zudem auf ein separates Ereignis verwiesen: ein von der Partei Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag organisiertes Ramadan-Gebet, bei dem Männer und Frauen nach Angaben des Beitrags getrennt beteten. Ein inhaltlicher Zusammenhang zwischen diesem Ereignis und dem Gerichtsurteil wird in dem Beitrag hergestellt, jedoch nicht durch weitere Fakten belegt.
Video-Beschreibung
Ein Berliner Gericht hat gestern entschieden, was NIUS seit zwei Jahren sagt: Die Deportationslüge von Potsdam war eine Lüge. Das Landgericht Berlin II hat Correctiv verboten, seine Kernbehauptung eines „Masterplans zur Ausweisung deutscher Staatsbürger" zu verbreiten. Und während dieses Urteil fiel, beteten im Deutschen Bundestag – auf Einladung der Grünen – Männer und Frauen getrennt nach Scharia-Vorschrift. Das ist kein Zufall. Das ist ein System.
📊 In diesem Video:
👉 Das Urteil des LG Berlin II im Wortlaut – was Correctiv jetzt nicht mehr sagen darf
👉 Wie ARD, ZDF und nahezu alle Medien die Lüge konzertiert verbreiteten
👉 Der Correctiv-Autor Jean Peters und sein Bekenntnis: „Ich erfinde Geschichten"
👉 Warum die Lüge von Potsdam kein Fehler war – sondern ein Putschversuch
👉 Das Ramadan-Gebet im Bundestag: Was die Grünen dort veranstaltet haben
👉 Die BKA-Studie: 45,1 Prozent der Muslime unter 40 sind islamismus-affin
👉 Warum der Mord an sechs Millionen Juden für politische Einschüchterung missbraucht wurde
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Originalbeitrag von Achtung, Reichelt!


