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Überfall in Dortmund! Zwei 13-Jährige hacken Mann beide Daumen ab! Strafunmündig

Veröffentlicht am 3. Dezember 20252 Min. Lesezeit392 Wörter

In Dortmund haben zwei 13-jährige Jugendliche einen Mann überfallen und ihm beide Daumen abgetrennt. Aufgrund ihres Alters gelten die Täter als strafunmündig, was rechtliche Konsequenzen für die Strafverfolgung hat.

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In Dortmund ist es in der Nacht zum Samstag zu einem gewaltsamen Überfall auf einen Kiosk gekommen. Nach Angaben der Polizei sollen zwei 13-jährige Tatverdächtige maskiert in das Geschäft eingedrungen sein, dem Inhaber Pfefferspray ins Gesicht gesprüht und anschließend mit Macheten auf ihn eingeschlagen haben. Der Mann habe sich schützend die Hände über den Kopf gehalten, wodurch ihm dabei ein Daumen vollständig und der andere nahezu vollständig abgetrennt worden sein soll. Zudem erlitt das Opfer Verletzungen an Bauch und Beinen.

Die beiden Verdächtigen wurden kurze Zeit später in einem Einfamilienhaus in der Nähe des Tatorts festgenommen. Bei ihnen wurden nach Polizeiangaben eine Machete, Pfefferspray, eine Pistole sowie die Beute sichergestellt. Bei einem der beiden Jungen handelt es sich um einen syrischen Staatsangehörigen, beim anderen um einen deutschen Staatsbürger mit bulgarischen Wurzeln. Der Kioskbetreiber ist ebenfalls syrischer Herkunft. Eine Mordkommission ermittelt inzwischen zu dem Fall. Laut Polizei besteht für das Opfer keine Lebensgefahr, die verletzten Finger sollen nach einer mehrstündigen Operation voraussichtlich teilweise wieder angenäht werden können.

Da beide Tatverdächtigen zum Tatzeitpunkt erst 13 Jahre alt waren, gelten sie nach deutschem Recht als strafunmündig, da die Strafmündigkeit erst mit Vollendung des 14. Lebensjahres eintritt. Auf Anweisung der Staatsanwaltschaft und in Abstimmung mit dem Jugendamt wurden die beiden Jungen daher nicht in Gewahrsam genommen, sondern in die Obhut ihrer Familien übergeben. Nach Angaben aus dem Umfeld der Ermittlungen war mindestens einer der beiden Jugendlichen dem Jugendamt bereits zuvor als auffällig beziehungsweise gefährlich bekannt.

Der Fall reiht sich in eine öffentliche Debatte über Jugendkriminalität, Messer- und Waffengewalt sowie Sicherheitsmaßnahmen im öffentlichen Raum ein, etwa im Zusammenhang mit erhöhten Schutzvorkehrungen auf Weihnachtsmärkten. Kritiker verweisen darauf, dass bauliche Maßnahmen wie Poller oder ausgewiesene Waffenverbotszonen frühere Gewalttaten mit Messern oder ähnlichen Waffen nicht verhindert hätten. In der öffentlichen Diskussion werden zudem Fragen nach Konsequenzen für strafunmündige, aber bereits polizeibekannte Minderjährige sowie nach migrationspolitischen Zusammenhängen aufgeworfen, während andere Stimmen vor pauschalen Schlussfolgerungen aus Einzelfällen warnen.

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Quellen:

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BILD:

Originalbeitrag von Boris von Morgenstern

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