
Die 25-jährige Spanierin Noelia Castillo ist am 26. März gestorben, nachdem Ärzte auf ihren eigenen Wunsch hin Sterbehilfe geleistet hatten. Sie hatte diesen Schritt zuvor in einem Interview des spanischen Senders Antena angekündigt. Der Fall hatte zuvor jahrelang die spanische Justiz beschäftigt und war bis vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gelangt.
Nach Medienberichten befand sich Castillo seit ihrem 13. Lebensjahr in psychiatrischer Behandlung, verbrachte Teile ihrer Kindheit in staatlichen Heimen und litt unter einer Zwangsstörung sowie einer Borderline-Persönlichkeitsstörung. Sie selbst gab an, 2022 Opfer einer Gruppenvergewaltigung durch drei Männer geworden zu sein, während sie in einer Unterkunft mit minderjährigen nordafrikanischen Migranten gelebt habe; zuvor soll sie bereits durch ihren Ex-Freund sexuell missbraucht worden sein. Diese Darstellung wird in mehreren Medienberichten angezweifelt, die genauen Umstände gelten als nicht vollständig geklärt. Nach eigenen Angaben erstattete sie deshalb keine Anzeige und beschloss, sich das Leben zu nehmen. Ein Sprung aus dem fünften Stock überlebte sie schwer verletzt und war seither von der Hüfte abwärts gelähmt; zudem litt sie fortan unter chronischen Schmerzen.
Rechtsstreit um Sterbehilfe
Sterbehilfe ist in Spanien seit 2021 gesetzlich zulässig. Ein Expertengremium stimmte Castillos Wunsch 2024 zu, der Termin für die assistierte Tötung war ursprünglich für den 2. August 2024 vorgesehen. Ihr Vater legte dagegen Widerspruch ein; ein Gericht setzte die Sterbehilfe daraufhin aus. Er argumentierte, seine Tochter könne aufgrund ihrer psychischen Erkrankung nicht selbstbestimmt über ihr Leben entscheiden. Der Fall gelangte schließlich vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, der den Antrag des Vaters am 10. März zurückwies und damit den Weg für die Sterbehilfe freigab.
Vergleich mit Debatte um Christian Ulmen
Der Journalist Boris von Morgenstern stellt den Fall Castillo in seinem Beitrag der öffentlichen Debatte um den Schauspieler Christian Ulmen gegenüber, gegen den Vorwürfe erhoben wurden. Er kritisiert, dass Politikerinnen aus SPD, Grünen und Linkspartei sich zu diesem Fall mit deutlichen Worten geäußert hätten, während reale Gewalttaten – etwa in einem Berliner Jugendzentrum oder im niedersächsischen Zeven – deutlich weniger öffentliche Aufmerksamkeit erhalten hätten. Er verweist zudem auf Ermittlungen gegen die Berliner Stadträtin Sarah Nagel von der Linkspartei wegen des Verdachts der Strafvereitelung im Amt im Zusammenhang mit einem Missbrauchsfall in einem Jugendzentrum.
Von Morgenstern äußert die These, die öffentliche Reaktion auf mutmaßliche Straftaten hänge in Deutschland stark davon ab, wer als Täter infrage komme. Er betont zugleich, die Vorwürfe im Fall Ulmen nicht kleinreden zu wollen, äußert jedoch Zweifel an einzelnen Aspekten der öffentlichen Darstellung. Abschließend erklärt er seine Solidarität gelte den Opfern realer Gewalt sowie den Opfern einer aus seiner Sicht verfehlten Einwanderungspolitik in Europa.
Originalbeitrag von Boris von Morgenstern


