
Die AfD-Kandidaten für das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) sind erneut nicht gewählt worden. Das Gremium ist für die parlamentarische Kontrolle der deutschen Geheimdienste zuständig. Nach Ansicht von Vertretern der AfD handelt es sich dabei um ein staatspolitisch besonders bedeutsames Organ, da die parlamentarische Kontrolle der Nachrichtendienste ein zentrales Merkmal demokratischer Systeme sei.
Ein AfD-Vertreter kritisierte, dass die größte Oppositionspartei damit nicht im Gremium vertreten sei. Er bezeichnete dies als verfassungswidrig und berief sich dabei auf eine entsprechende Einschätzung der Verfassungsrechtlerin Frauke Brosius-Gersdorf. Die Partei vertrete derzeit rund 14 Millionen Wähler und müsse daher an der Kontrolle der Geheimdienste beteiligt werden, hieß es weiter.
Kritik am Verfassungsschutz
Nach Auffassung des AfD-Vertreters werde der Inlandsgeheimdienst, das Bundesamt für Verfassungsschutz, von Innenministern konkurrierender Parteien in Bund und Ländern gegen die AfD eingesetzt. Ein solches Vorgehen gebe es in keinem anderen westlichen Land, so die Darstellung. Keine vergleichbare Partei in der westlichen Welt werde durch den eigenen Inlandsgeheimdienst beobachtet. Die Nichtberücksichtigung im Kontrollgremium diene aus dieser Sicht dazu, den Einfluss der Partei auf die Kontrolle der Dienste zu verhindern, obwohl ihr dies nach der Verfassung zustehe.
Originalbeitrag von Dr. Bernd Baumann


