LINKE

Geheimes AfD-Gutachten: Gefahr für Bürgerrechte

Veröffentlicht am 13. Mai 20252 Min. Lesezeit365 Wörter

Julian Reichelt warnt vor den Folgen des geheimen Verfassungsschutz-Gutachtens zur AfD. Wenn solche Geheimgutachten zur Grundlage von Verbotsverfahren werden, ist kein Bürger mehr vor staatlicher Willkür sicher.

Video

Der YouTube-Kanal „Achtung, Reichelt!“ von Julian Reichelt hat sich in einer Folge mit dem Verfassungsschutzbericht und einem laut eigenen Angaben teilweise von der „Bild“-Zeitung veröffentlichten Gutachten des Bundesamts für Verfassungsschutz zur AfD befasst. Im Mittelpunkt der Sendung steht die Behauptung, in Deutschland finde eine „politische Verfolgung“ von AfD-Anhängern und Kritikern der Bundesregierung statt.

Reichelt argumentiert, die Einstufung der AfD als Verdachtsfall beziehungsweise als gesichert rechtsextreme Bestrebung durch den Verfassungsschutz richte sich in der Praxis nicht nur gegen die Partei selbst, sondern gegen alle Bürger, die deren politische Positionen teilen. Er beruft sich dabei auf den im Verfassungsschutzbericht 2021 eingeführten Begriff der „verfassungsschutzrelevanten Delegitimierung des Staates“. Laut dem in der Sendung zitierten Berichtstext handele es sich dabei um Bestrebungen, die das Vertrauen in parlamentarische Demokratie, staatliche Institutionen, Wissenschaft und Medien untergraben sowie demokratisch legitimierte Repräsentanten und Institutionen verächtlich machen wollten. Reichelt kritisiert diesen Begriff als vom damaligen Verfassungsschutzpräsidenten Thomas Haldenwang und der früheren Bundesinnenministerin Nancy Faeser geschaffenen „Phantasiebegriff“, der nicht gesetzlich verankert sei und dazu diene, legitime Kritik an der Regierung – etwa an der Energiepolitik während der Energiekrise – zu kriminalisieren.

Vergleiche mit der DDR im Fokus

Ein weiterer Schwerpunkt der Sendung sind Vergleiche von Kritikern der Corona-Politik mit der DDR. Laut dem zitierten Verfassungsschutzbericht sollen solche Analogien dazu dienen, die Rechtmäßigkeit staatlicher Maßnahmen infrage zu stellen und den Rechtsstaat insgesamt zu diskreditieren. Reichelt wertet dies als Versuch, auch scharfe, aber legale Kritik am Staat unter Beobachtung zu stellen. Als Beispiel nennt er zudem eine Äußerung des AfD-Vize-Parteichefs Stephan Brandner, der die etablierten Parteien im Juni 2023 bei Facebook mit einem „Swingerclub“ verglichen hatte – eine Aussage, die laut Sendung ebenfalls als delegitimierende Äußerung eingestuft worden sei.

Zu Beginn der Sendung wird zudem die Frage aufgeworfen, ob es zulässig sei, einzelne deutsche Staatsbürger nicht als „Deutsche“ zu empfinden. Anhand von Beispielen wie der ehemaligen Staatssekretärin im Auswärtigen Amt, Jennifer Morgan, sowie Teilnehmern islamistischer Demonstrationen in Hamburg, bei denen ein Kalifat gefordert wurde, wird die These entwickelt, ein rein formaler Staatsbürgerschaftsbegriff greife zu kurz. Diese Argumentation wird als Hintergrund für die Kritik an der Einstufung der AfD und ihrer Anhänger durch den Verfassungsschutz dargestellt.

Die Sendung schließt mit der Ankündigung, die Vorwürfe aus dem Verfassungsschutzgutachten gegen die AfD im Detail weiter aufzuarbeiten.

Originalbeitrag von Achtung, Reichelt

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