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Skandal: Spiegel erhält geheimes Verfassungsschutz-Gutachten

Veröffentlicht am 9. Mai 20252 Min. Lesezeit350 Wörter

Der SPIEGEL hat Zugriff auf das Verfassungsschutz-Gutachten zur AfD, während die Partei selbst das Dokument nicht einsehen darf. Fragen zur Pressefreiheit und politischer Instrumentalisierung.

Video

Der SPIEGEL hat nach eigenen Angaben Einsicht in ein 1108 Seiten umfassendes vertrauliches Gutachten des Bundesamtes für Verfassungsschutz zur AfD erhalten und dessen Inhalte in einem Artikel ausgewertet. Demnach werden der Partei unter anderem Äußerungen zugeschrieben, die von einem „Krieg gegen die Regierung“, einem „Messer-Dschihad“ auf deutschen Straßen bis hin zu Forderungen nach „millionenfacher Remigration“ reichen. Die Auswertung stützt sich laut Bericht auf zahlreiche Aussagen von AfD-Funktionären, Abgeordneten und Vorstandsmitgliedern, darunter Zitate von Björn Höcke und Alice Weidel aus Wahlkampfreden.

In einem Video-Kommentar wird die Berichterstattung des SPIEGEL kritisch eingeordnet. Der Kommentator merkt an, dass manche der zitierten Aussagen zwar geschmacklos oder überspitzt seien, jedoch im Rahmen der Meinungsfreiheit lägen und keinen Beleg für eine verfassungsfeindliche Gesamtausrichtung der Partei darstellten. Er verweist darauf, dass laut Bericht keine belastbaren Hinweise auf konkrete Umsturzpläne oder organisierte Bestrebungen gegen die demokratische Grundordnung genannt würden – dies gelte jedoch als zentrale Voraussetzung für ein Parteiverbot.

Vergleich mit anderen Parteien

Der Kommentator zieht Vergleiche zu Aussagen von Politikern anderer Parteien, etwa dem Grünen-Politiker Sebastian Striegel, der 2015 von „Zuwanderung bis zum Volkstod“ gesprochen habe, sowie zu älteren Äußerungen anderer Grünen- und Linken-Politiker, die zum Teil ebenfalls drastische Formulierungen genutzt hätten. Diese würden jedoch häufig als ironisch oder kontextabhängig eingeordnet, während vergleichbare Aussagen von AfD-Politikern anders bewertet würden. Als Beispiel wird der Abgeordnete Matthias Helferich genannt, dessen Selbstbezeichnung als „freundliches Gesicht des Nationalsozialismus“ im Bericht ohne den nach Ansicht des Kommentators notwendigen ironischen Kontext dargestellt werde.

Weiter wird kritisiert, dass im Gutachten auch Vergleiche von AfD-Politikern zwischen der aktuellen Regierung und dem Nationalsozialismus oder der DDR sowie Aussagen über eine „Corona-Diktatur“ während der Pandemie als belastende Beispiele angeführt würden. Der Kommentator argumentiert, ähnliche Vergleiche seien auch von Politikern anderer Parteien getroffen worden, etwa von SPD-Vertretern.

Eigene Kritik an der AfD

Der Kommentator äußert zugleich eigene Kritik an der AfD, etwa an umstrittenen Kampagnen wie den sogenannten Abschiebeflyern. Solche Aktionen seien seiner Einschätzung nach kontraproduktiv für die Partei, da sie potenzielle Wähler abschrecken könnten. Die Aussagen von Alice Weidel zur Messerkriminalität wertet er dennoch als unproblematisch. Insgesamt sieht er in dem vom SPIEGEL vorgestellten Gutachten keine hinreichenden Belege für eine gesicherte verfassungsfeindliche Ausrichtung der gesamten Partei.

Originalbeitrag von Aktien mit Kopf

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