
Ein Bericht der Tageszeitung „Welt“ hat erneut Kritik an der staatlichen Förderung von Vereinen ausgelöst, die sich an Demonstrationen gegen die AfD und teilweise gegen die CDU beteiligen. Dem Bericht zufolge erhielten mehrere Organisationen, die an entsprechenden Protesten mitgewirkt haben, Fördergelder aus Bundesministerien, unter anderem im Rahmen des Programms „Demokratie leben“.
Laut dem Artikel bekamen das Weilimschwinger beziehungsweise Weiblinger Bündnis für Demokratie und die Zukunftswerkstatt Rückenwind im Jahr 2023 zusammen rund 55.000 Euro aus dem Ministerium von Bundesfamilienministerin Lisa Paus. Auch die Initiative „Omas gegen Rechts“ habe Zuwendungen erhalten: rund 18.000 Euro über das Programm „Demokratie leben“ sowie zusätzlich 5.000 Euro vom Bundeskanzleramt. Die Berliner Organisation Campact, die laut dem Video an Demonstrationen gegen die CDU beteiligt gewesen sein soll, habe 2019 ihre Gemeinnützigkeit verloren, weil gemeinnützige Vereine nach geltendem Recht keine Kampagnen gegen einzelne Parteien führen dürfen.
Kritik an Gemeinnützigkeit
Im Video wird argumentiert, dass der Einsatz staatlicher Gelder für Proteste gegen Oppositionsparteien mit dem Prinzip der Gemeinnützigkeit kollidiere, da diese eine parteipolitische Neutralität voraussetze. Als Beispiel wird der Umwelt- und Naturschutzbund Baden-Württemberg (BUND) angeführt, dessen Vorsitzende gegenüber der „Welt“ argumentierte, Umwelt- und Naturschutz seien nur in einem Rechtsstaat umsetzbar; dieser werde nach ihrer Auffassung insbesondere von der AfD infrage gestellt. Der Video-Autor bewertet diese Begründung als fragwürdige Argumentation, mit der eine politische Positionierung nachträglich gerechtfertigt werde.
Zudem wird auf einen rechtlichen Unterschied zwischen Vereinen und Gewerkschaften hingewiesen: Anders als gemeinnützige Vereine seien Gewerkschaften nicht zur politischen Neutralität verpflichtet, was etwa Warnungen von Gewerkschaften vor der Wahl bestimmter Parteien erlaube.
Vergleich mit anderen Staaten
Im Video wird ein Vergleich zu Ländern wie Ungarn oder der Türkei gezogen: Würde dort die Regierung über staatliche Stellen Organisationen finanzieren, die gegen die dortige Opposition protestieren, wäre dies aus deutscher und europäischer Sicht ein Kritikpunkt an mangelnder Demokratie. Die vergleichbare Praxis in Deutschland werde dagegen in Teilen der öffentlichen Debatte nicht in gleicher Weise hinterfragt.
Als Kontext wird zudem auf Entwicklungen in den USA verwiesen, wo die Regierung unter Präsident Donald Trump mit Erlassen eine strengere Überprüfung von Zahlungen an Nichtregierungsorganisationen angeordnet habe. Die Verantwortung für die Förderpraxis in Deutschland sieht der Sprecher im Video vor allem bei den jeweiligen Ministerien, die durch die Unterstützung solcher Vereine eigene politische Positionen stärken könnten.
Originalbeitrag von Kolja Barghoorn


