
In der Auseinandersetzung um den Schauspieler Christian Ulmen und die Moderatorin Collien Fernandes hat der Rechtsanwalt Christian Schertz von der Kanzlei Schertz Bergmann ein presserechtliches Statement veröffentlicht, das zentrale Punkte der bisherigen Berichterstattung des Spiegel infrage stellt. Darin kündigt die Kanzlei gerichtliche Schritte gegen die ursprüngliche Berichterstattung des Magazins an.
Laut der Mitteilung habe Ulmen zu keinem Zeitpunkt Deepfake-Videos von Fernandes oder anderen Personen hergestellt oder verbreitet. Entsprechende Darstellungen seien falsch; ein solcher Vorwurf werde nach derzeitiger Kenntnis auch gar nicht erhoben. Die Kanzlei stellt damit klar, dass die aktuell öffentlich geführte Debatte über mögliche Strafbarkeitslücken bei Deepfake-Pornografie in keinem Zusammenhang mit dem Fall stehe.
Vorwürfe gegen beide Seiten
Der Spiegel hatte über einen Streit zwischen Ulmen und Fernandes berichtet, in dessen Zuge Ulmen von spanischen Behörden auf Mallorca vorübergehend festgenommen worden sei. Die Kanzlei widerspricht der Darstellung, es habe einseitige Gewalthandlungen oder Bedrohungen durch Ulmen gegeben. Nach Angaben der Kanzlei sei auch Fernandes im Zuge desselben Vorfalls durch die spanische Polizei vorübergehend festgenommen worden, da Ulmen eine Verletzung am Hals aufgewiesen habe. Die Polizei sei demnach von beidseitigen Verfehlungen ausgegangen; eine einseitige Schuldzuweisung gegenüber Ulmen habe es nicht gegeben.
Verfahren in Spanien ausgesetzt
Zu einem vom Spiegel erwähnten Termin vor dem Bezirksgericht in Palma, zu dem Ulmen nicht erschienen sein soll, erklärt die Kanzlei, ihr Mandant sei zu diesem Termin nie geladen worden. Zudem habe das Gericht darauf hingewiesen, dass zunächst die Zuständigkeit der spanischen Behörden geklärt werden müsse, weshalb Vernehmungen von Zeugen und Beschuldigten ausgesetzt gewesen seien. Nach Mitteilung des spanischen Gerichts sei das Verfahren inzwischen ausgesetzt worden, da eine wesentliche qualifizierte Voraussetzung für dessen Fortsetzung fehle. Konkret habe Fernandes die erforderliche Erklärung vor einem spanischen Notar nicht abgegeben, weshalb sämtliche Ermittlungshandlungen ausgesetzt seien.
Die Kanzlei erklärt, zentrale Punkte der bisherigen Berichterstattung über ihren Mandanten seien damit unvollständig und falsch. Die Berichterstattung sei nunmehr Gegenstand einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Die Kanzlei bittet darum, die Persönlichkeitsrechte ihres Mandanten künftig zu beachten und von einseitigen Darstellungen abzusehen.
Video-Beschreibung
🎁 Erhalte bis zu 20 US-Aktien gratis (im Wert von bis zu 800 USD, bis 31.03.) 👉
✅ Meine Depotempfehlung
Investiere global mit dem Freedom24-Broker:
Mehr als 40.000 Aktien und 3,600 ETFs mit transparenter Preisgestaltung
Direkter Zugang zu mehr als 20 globalen Börsen
Kostenloser persönlicher Assistent und Anlageideen
Trete der Aktien mit Kopf ProLounge bei und erhalte regelmäßige Berichte über neue Chancen am Markt: https://link.aktienmitkopf.de/ProLounge *
Haftungsausschluss:
Investieren ist mit Risiken verbunden. Prognosen und Ergebnisse der Vergangenheit lassen keine verlässlichen Rückschlüsse auf die zukünftige Entwicklung zu. Führen Sie vor jeder Anlage unbedingt eine eigene Analyse durch. Lassen Sie sich gegebenenfalls von einem zertifizierten Spezialisten umfassend und unabhängig beraten.
Originalbeitrag von Aktien mit Kopf


