
Das Landgericht Hamburg hat im sogenannten Stadtpark-Prozess Urteile gegen mehrere junge Männer wegen sexueller Übergriffe auf eine damals 15-Jährige verkündet. Vorsitzende Richterin Anne Meier-Göring erklärte, das Mädchen sei in der Tatnacht im September 2020 mit mindestens 1,6 Promille alkoholisiert gewesen und nicht in der Lage, seinen Willen klar zu äußern. Die Angeklagten hätten sich darüber hinweggesetzt, um ihre eigenen sexuellen Bedürfnisse zu befriedigen, so die Richterin in der Urteilsbegründung.
Nach Darstellung des Gerichts hatten zunächst vier der Angeklagten die Jugendliche in ein Gebüsch geführt und gegen ihren erkennbaren Willen sexuelle Handlungen an ihr vorgenommen, wobei einer von ihnen ihr Handy und Portemonnaie entwendete. Anschließend nutzten zwei weitere Angeklagte den verwirrten Zustand des Mädchens aus und vergewaltigten sie ebenfalls. Als die 15-Jährige erneut über die Festwiese irrte, traf sie auf einen weiteren jungen Mann, der sie missbrauchte. Drei weitere Angeklagte gingen mit ihr in ein Gebüsch, wobei nicht in allen Fällen sicher festgestellt werden konnte, dass eine Vergewaltigung stattfand – ein 23-Jähriger wurde deshalb freigesprochen. Die Urteile sind nach Angaben des Gerichts noch nicht rechtskräftig.
Prozessverlauf und Beweisaufnahme
Der Prozess dauerte insgesamt 68 Verhandlungstage, in denen 96 Zeugen und mehrere Sachverständige gehört wurden. Die Verteidiger der insgesamt zwölf Angeklagten hatten für alle Mandanten Freispruch gefordert und argumentiert, die 15-Jährige habe sich mit den sexuellen Handlungen einverstanden erklärt. Zeugenaussagen zum Tatgeschehen wichen laut Gericht stark voneinander ab, zudem waren von Zeugen aufgenommene Videos der Tat gelöscht worden. Bei neun der Angeklagten konnte DNA-Spuren in Form von Sperma an dem Mädchen festgestellt werden.
Am Ende verhängte das Gericht überwiegend Bewährungsstrafen, da bei den meisten Angeklagten eine positive persönliche Entwicklung seit der Tat festgestellt worden sei. Ein mittlerweile 19-Jähriger wurde zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt – die einzige unbedingte Haftstrafe im Verfahren. Dieser Angeklagte habe nach Angaben der Richterin im Verfahren deutlich gemacht, dass er nicht bereit sei, an sich zu arbeiten, und lieber ins Gefängnis gehen wolle. Die Richterin kritisierte zudem, dass keiner der Angeklagten ein Wort des Bedauerns geäußert habe.
Herkunft der Angeklagten
Nach Angaben des Hamburger Senats besitzen vier der Angeklagten die deutsche Staatsangehörigkeit, weitere haben armenische, afghanische, kuwaitische und montenegrinische Staatsangehörigkeit; bei zwei Beschuldigten sollte die Nationalität vom Gericht noch geklärt werden. Laut einem Bericht des Spiegel wurden sechs der Angeklagten in Hamburg geboren, die übrigen kamen in Polen, Ägypten, Libyen, Kuwait und dem Iran zur Welt. Die Richterin erklärte, alle Angeklagten seien lange genug in Deutschland sozialisiert worden, um das Unrecht ihrer Taten zu verstehen.
Reaktionen und Kritik
Nach Bekanntwerden des Urteils kam es in sozialen Medien zu heftigen, teils gewaltverherrlichenden Reaktionen gegen die Richterin. Der Hamburgische Richterverein wies dies in einer Presseerklärung als nicht hinnehmbare persönliche Angriffe zurück und sprach von einem gezielten Angriff auf den Rechtsstaat. Der Verein verteidigte die Entscheidung der zuständigen Kammer, die in einem aufwendigen Verfahren eine Vielzahl von Beweisen erhoben und ein differenziertes Urteil gefällt habe. Die Anwendung des Jugendstrafrechts, die maßgeblich für das Strafmaß war, liegt laut Fachjuristen nicht im freien Ermessen der Richterin, sondern wird anhand festgelegter Kriterien wie der geistigen Reife der Angeklagten geprüft.
Video-Beschreibung
In Hamburg wurde das Urteil nach den grausamen Gruppenvergewaltigungen bekannt gegeben. Im September 2020 wurde eine 15-jährige von 9 jungen Männern brutal vergewaltigt. Es gibt eine einzige Haftstrafe, die Reaktionen sind emotional und es werden härtere Strafen gefordert. Ein Kommentar. #hamburg #richterin
Originalbeitrag von Boris von Morgenstern


