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Bargeldabschaffung: Handeln Sie jetzt!

Veröffentlicht am 11. September 20262 Min. Lesezeit437 Wörter

Die Initiative Bargeldhalt warnt vor Ausnahmeregelungen in der geplanten EU-Bargeldverordnung, die Bargeld bei Automaten und Behörden weiterhin ausschließen könnten. Initiator Hansjörg Stützle fordert Nachbesserungen, solange das EU-Trilogverfahren noch läuft.

Video

Die Initiative Bargeldhalt hat vor möglichen Lücken in der geplanten EU-Bargeldverordnung gewarnt, die derzeit im Trilogverfahren zwischen EU-Kommission, EU-Parlament und Ministerrat verhandelt wird. Nach Darstellung von Hansjörg Stützle, Initiator der Bargeldinitiative, drohe Bargeld trotz gegenteiliger öffentlicher Aussagen schrittweise verdrängt zu werden, sofern der Rechtsrahmen nicht nachgebessert werde. Eine endgültige Entscheidung auf EU-Ebene wird demnach noch in diesem Jahr beziehungsweise spätestens 2026 erwartet.

Ausgangspunkt der Kritik sind zwei Verordnungsvorschläge, die die EU-Kommission im Juni 2023 vorgelegt hatte: einer zur Einführung des digitalen Euro, einer zum Bargeld. Während der digitale Euro demnach mit einer klaren Annahmepflicht versehen werden soll, sieht die aktuelle Fassung der Bargeldverordnung nach Angaben der Initiative deutliche Ausnahmen vor. Zwar müssten Geschäfte wie Supermärkte, Cafés und Restaurants künftig Bargeld annehmen, wie es auch EZB-Präsidentin Christine Lagarde öffentlich dargestellt habe. Automaten seien laut Artikel 5 Absatz 1c des Verordnungsentwurfs jedoch von dieser Pflicht ausgenommen.

Ausnahmen bei Automaten und Behörden

Damit könnten Parkhäuser, Busse und Bahnen, öffentliche Toiletten oder Schwimmbäder mit Kassenautomaten weiterhin Barzahlungen ablehnen, erklärte Stützle. Auch im Behördenbereich sieht die Initiative Probleme: Eine Untersuchung der Deutschen Bundesbank habe ergeben, dass Bargeld bei einem erheblichen Teil öffentlicher Stellen bereits heute nicht mehr angenommen werde. Ein internes Papier des Ministerrats der EU nenne als mögliche Rechtfertigung für solche Einschränkungen unter anderem die Verhinderung von Geldwäsche und Steuerbetrug, den Schutz der öffentlichen Gesundheit sowie die Effizienz der Verwaltung. Diese Formulierungen könnten nach Einschätzung der Initiative als Einfallstor dienen, damit Behörden Bargeld weiterhin ablehnen dürfen.

Der frühere Vizepräsident der Deutschen Bundesbank, Franz-Christoph Zeitler, wird mit der Aussage zitiert, großflächige Ausnahmen von der Annahmepflicht könnten dazu führen, dass ein „Kipppunkt“ für das schrittweise Verschwinden des Bargelds erreicht werde. Neben der Annahmepflicht kritisiert die Initiative auch die Verfügbarkeit von Bargeld: Es gebe keine klare Regelung zur Dichte von Geldautomaten, Banken könnten weiterhin hohe Gebühren erheben und Automaten abbauen. Der Handelsverband Deutschland warne zudem vor einem Zusammenbruch des Bargeldkreislaufs, etwa durch steigende Kosten für Bareinzahlungen infolge einer EU-Verordnung zu Münzeinzahlungen.

Forderungen der Initiative

Die Initiative fordert, dass Bargeld an Automaten angenommen werden muss, sofern essenzielle Güter oder Dienstleistungen bereitgestellt werden, sowie eine ausdrückliche Klarstellung, dass Bargeld bei Behörden und im öffentlichen Nah- und Fernverkehr uneingeschränkt akzeptiert wird. Nach eigenen Angaben will die Initiative das Video mit einem Anschreiben an EU- und Bundestagsabgeordnete sowie über Kontakte in allen 27 EU-Staaten an nationale Parlamente und Medien verbreiten, um auf den aus ihrer Sicht bestehenden Änderungsbedarf hinzuweisen, solange das Trilogverfahren noch andauert.

Video-Beschreibung

Die Bargeldabschaffung geht in die heiße Phase. Die Gefahr bleibt, dass Bargeld so weit benachteiligt wird, dass es „von allein“ verschwindet. Sehen Sie hier die Hintergründe und geben Sie dieses Video bitte weiter, gern auch an Journalisten, damit sich die Informationen verbreiten.

Originalbeitrag von Prof. Dr. Christian Rieck

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