
Im Internet verbreitet sich derzeit eine Kampagne, die Bürgerinnen und Bürger dazu aufruft, von ARD, ZDF und dem Beitragsservice unter Berufung auf die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Auskunft über gespeicherte personenbezogene Daten zu verlangen. Initiiert wurde die Aktion nach eigenen Angaben von einer Person, die über eine Webseite sowie einen Account auf der Plattform X eine vorformulierte Vorlage bereitstellt. Mit diesem Schreiben können Nutzer laut Artikel 15 DSGVO eine vollständige Kopie ihrer beim Beitragsservice gespeicherten Daten anfordern, darunter Stammdaten, Beitragskontonummer, Zahlungshistorie und interne Vermerke. Nach Angaben des Initiators sollen innerhalb weniger Tage rund 40.000 Menschen ein solches Auskunftsersuchen versendet haben.
Im Zentrum der Kampagne steht eine automatisierte Antwort des ZDF, die den Anfragenden mitteilt, für Fragen zum Rundfunkbeitrag sei ausschließlich der Beitragsservice zuständig, und auf dessen Kontaktmöglichkeiten verweist. Die Initiatoren der Kampagne bewerten dieses Vorgehen als nicht im Einklang mit der DSGVO stehend. Sie verweisen darauf, dass laut Artikel 12 Absatz 5 DSGVO eine Anfrage nur unter bestimmten Voraussetzungen abgelehnt werden dürfe, etwa wenn sie unbegründet oder exzessiv sei. Zudem müsse eine erkennbare DSGVO-Anfrage grundsätzlich an den Datenschutzbeauftragten der jeweiligen Stelle weitergeleitet werden, unabhängig davon, wo sie eingehe. Auch die Vorgabe bestimmter Kontaktwege sei aus ihrer Sicht nicht bindend, da DSGVO-Anfragen grundsätzlich formfrei gestellt werden könnten. Nach dieser Lesart würde die automatisierte Antwort des ZDF lediglich als Eingangsbestätigung gelten, mit der die gesetzliche 30-tägige Bearbeitungsfrist zu laufen beginne.
Sollte diese Frist verstreichen, ohne dass die angeforderten Daten bereitgestellt werden, drohen nach Darstellung der Kampagnenbetreiber rechtliche Schritte. Für Januar wird demnach eine größere Zahl von Klagen angekündigt, zudem soll ein Online-Tool bereitgestellt werden, das Betroffenen bei einem möglichen rechtlichen Vorgehen helfen soll. Eine unabhängige rechtliche Bewertung der Kampagne oder eine Stellungnahme von ARD, ZDF oder dem Beitragsservice zu den erhobenen Vorwürfen liegt derzeit nicht vor.
Die Aktion fällt in eine Zeit, in der der öffentlich-rechtliche Rundfunk verstärkt in der öffentlichen Kritik steht. Anlass ist unter anderem eine Fernsehsendung der ARD zu einem milliardenschweren Investitionspaket der Bundesregierung, die von einzelnen Medien und Kommentatoren als unausgewogen und zu regierungsfreundlich kritisiert wurde. Diese Debatte um die Berichterstattung der öffentlich-rechtlichen Sender wird von Teilen der Öffentlichkeit als weiterer Beleg für eine grundsätzliche Kritik am Rundfunkbeitragssystem herangezogen.
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Originalbeitrag von Aktien mit Kopf


