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ARD und ZDF im Schock: Riesige Kampagne gegen GEZ geht viral!

Veröffentlicht am 10. Dezember 20252 Min. Lesezeit469 Wörter

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Video

Eine über die Plattform X verbreitete Kampagne ruft dazu auf, von ARD, ZDF und dem Beitragsservice unter Berufung auf Artikel 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Auskunft über gespeicherte personenbezogene Daten zu verlangen. Initiator ist der Betreiber des Accounts GFrei.News, der sich selbst als Journalist bezeichnet. Über eine eigens eingerichtete Webseite können Nutzer eine Musteranfrage an den Beitragsservice in Köln versenden, in der unter anderem Stammdaten, Zahlungshistorien, interne Vermerke, Score-Werte sowie Angaben zu automatisierten Entscheidungen verlangt werden.

Nach Angaben des Betreibers haben innerhalb weniger Tage rund 40.000 Menschen einen solchen Brief verschickt. Die Aktion ist als „Aktionswoche“ vom 6. bis 12. Dezember angelegt. Hintergrund ist der Vorwurf, dass der Beitragsservice beziehungsweise das ZDF auf entsprechende Anfragen mit einem Standardschreiben reagiere, in dem es heißt, man könne bei dem Anliegen nicht behilflich sein, da für Fragen zum Rundfunkbeitrag ausschließlich der Beitragsservice zuständig sei.

Streit um DSGVO-Pflichten

Der Kampagnen-Betreiber bewertet diese Standardantwort als rechtlich unzureichend. Er verweist auf Artikel 12 Absatz 5 DSGVO, wonach eine Anfrage nur dann unbeantwortet bleiben dürfe, wenn sie unnötig oder exzessiv sei. Die Behauptung, man dürfe die E-Mail aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht an den Datenschutzbeauftragten weiterleiten, sei falsch; Anfragen müssten grundsätzlich formfrei behandelt und weitergeleitet werden. Nach dieser Darstellung gilt das Antwortschreiben lediglich als Eingangsbestätigung, mit der eine 30-tägige Bearbeitungsfrist beginne, innerhalb derer der Beitragsservice die verlangten Daten bereitstellen müsse.

Sollten ARD, ZDF und der Beitragsservice die Anfragen nach Ablauf dieser Frist weiterhin nicht beantworten, drohe laut den Betreibern der Kampagne im Januar eine Klagewelle von mehreren Tausend Bürgern, verbunden mit möglichen Schadensersatzforderungen von bis zu 1.200 Euro pro Fall. Für das kommende Jahr kündigte der Account zudem ein Onlinetool an, das Nutzern bei der Durchsetzung entsprechender Ansprüche helfen soll. Eine Stellungnahme von ARD, ZDF oder dem Beitragsservice zu der Kampagne liegt nicht vor.

Kritik an ARD-Sendung

Im Zusammenhang mit der Kampagne wurde auch Kritik an einer ARD-Sendung mit Bundeskanzler Friedrich Merz geäußert, in der ein milliardenschweres Investitionspaket thematisiert wurde. Die Berliner Zeitung wird mit der Einschätzung zitiert, die Sendung inszeniere politische Debatten in einer Weise, die eher an Unterhaltungsformate erinnere, statt kritische Fragen zu stellen. Diese Kritik wird als Beleg dafür angeführt, dass die öffentlich-rechtlichen Sender aus Sicht der Kampagnen-Initiatoren zunehmend in der Kritik stünden, was auch die Diskussion um den Rundfunkbeitrag befeuere.

Video-Beschreibung

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Haftungsausschluss:

Investieren ist mit Risiken verbunden. Prognosen und Ergebnisse der Vergangenheit lassen keine verlässlichen Rückschlüsse auf die zukünftige Entwicklung zu. Führen Sie vor jeder Anlage unbedingt eine eigene Analyse durch. Lassen Sie sich gegebenenfalls von einem zertifizierten Spezialisten umfassend und unabhängig beraten.

Originalbeitrag von Aktien mit Kopf

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