
Der Prozess gegen den „Querdenken“-Gründer Michael Ballweg ist Gegenstand einer Debatte über die Berichterstattung öffentlich-rechtlicher Sender geworden. Das Landgericht Stuttgart hatte Ballweg nach mehr als 40 Verhandlungstagen vom Vorwurf des Betrugs freigesprochen, ihn jedoch wegen Steuerhinterziehung in zwei Fällen sowie versuchter Steuerhinterziehung in drei weiteren Fällen schuldig gesprochen. Das Gericht verhängte keine Strafe, sondern erteilte eine Verwarnung nach Paragraf 59 des Strafgesetzbuchs.
Wie der Gerichtssprecher Timur Lutfullin laut Berichten mitteilte, bezogen sich die beiden vollendeten Taten der Steuerhinterziehung auf Umsatzsteuervoranmeldungen im Umfang von elf beziehungsweise acht Euro für ein Parfüm und eine Hundematte, die Ballweg über seine Firma abgerechnet hatte. Hinzu kamen drei Fälle versuchter Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit Jahreserklärungen der Firma in Höhe von insgesamt etwas mehr als 2000 Euro. Ballweg war zuvor rund neun Monate in Untersuchungshaft gewesen.
Kritik an Tagesschau-Artikel
In dem Video wird kritisiert, dass ein Artikel der Tagesschau mit dem Titel „Urteil gegen 'Querdenken'-Chef: Kein Betrug, aber Steuerhinterziehung“ die konkrete Höhe der hinterzogenen Summe zunächst nicht genannt habe. Nutzer wie der Account „_horizont_“ verglichen den Tagesschau-Text mit einem Bericht des Portals NIUS, das die Beträge von elf und acht Euro nannte. Die Tagesschau änderte den Artikel später und ergänzte die Formulierung, Ballweg habe „knapp 20 Euro Steuern hinterzogen“. Der Ökonom Stefan Homburg kommentierte auf der Plattform X, es handle sich um „neun Monate Einzelhaft für 19 Euro“ und kritisierte, die Presse habe von einer „Verurteilung“ gesprochen, obwohl lediglich eine Verwarnung ohne Eintrag ins Führungszeugnis erfolgt sei.
Frage nach politischem Prozess
Im Video wird zudem eine Aussage eines SWR-Redakteurs der Redaktion Recht und Justiz, Christoph Kehlbach, thematisiert, der in einem Beitrag erklärte, seiner persönlichen Einschätzung nach habe es sich nicht um einen politischen Prozess gehandelt; eine politische Komponente sei von Ballweg selbst in das Verfahren hineingetragen worden. Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer drei Jahre Haft gefordert; nach dem abweichenden Urteil kündigte sie an, zu prüfen, ob Rechtsmittel eingelegt werden. Im Video wird die These vertreten, dass die anfängliche Berichterstattung über Ballwegs Finanzen, unter anderem durch eine Sendung von Jan Böhmermann, zu der Ermittlungskette beigetragen habe, die letztlich zu dem Verfahren führte. Diese Sendung hatte demnach Fragen zu Geldflüssen bei „Querdenken“ aufgeworfen und in Zusammenarbeit mit netzpolitik.org Telegram-Nachrichten der Bewegung ausgewertet.


