
Die US-Sendung „60 Minutes“ des Senders CBS hat in einer Reportage über den Umgang Deutschlands mit Hassrede im Internet berichtet. Im Mittelpunkt des Beitrags stehen deutsche Staatsanwälte und Ermittler, die im Auftrag spezialisierter Einheiten gegen sogenannte Online-Trolle vorgehen – mit Hausdurchsuchungen, Beschlagnahmungen von Laptops und Mobiltelefonen sowie Geldstrafen.
Die Reportage begleitet Ermittler in Niedersachsen bei einer Razzia in den frühen Morgenstunden, bei der bewaffnete Polizisten die Wohnung eines Verdächtigen durchsuchten, dem vorgeworfen wird, eine rassistische Karikatur online verbreitet zu haben. Zeitgleich habe es deutschlandweit mehr als 50 ähnliche Razzien gegeben, Teil einer koordinierten Aktion gegen Hassrede im Netz. Staatsanwältin Svenja Meininghaus und Staatsanwalt Frank Mielau erläutern im Beitrag die rechtliche Grundlage: Das Grundgesetz schütze die Meinungsfreiheit, nicht aber Hassrede. Beleidigungen seien im Internet strenger zu ahnden als im persönlichen Gespräch, da sie dauerhaft abrufbar blieben. Auch das Teilen oder Liken falscher Zitate könne demnach strafbar sein.
Fall Walter Lübcke als Wendepunkt
Als Auslöser für die verstärkte Verfolgung von Hassrede im Internet nennt der Beitrag den Mord an dem Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke im Jahr 2019. Nach einem Auftritt, in dem er sich für die Flüchtlingspolitik der damaligen Bundeskanzlerin Angela Merkel aussprach, sei er über Jahre online bedroht und beleidigt worden, bevor ein Mann mit Verbindungen zur rechtsextremen Szene ihn erschoss. Seither habe Deutschland 16 spezialisierte Einheiten zur Bekämpfung von Hasskriminalität im Internet aufgebaut. Die niedersächsische Einheit unter Leitung von Mielau bearbeite jährlich etwa 3.500 Fälle, neun Ermittler werteten Hinweise von Polizei, Beobachtungsstellen und Betroffenen aus. In einem im Beitrag gezeigten Fall wurde ein Nutzer zu einer Zahlung von 3.750 Euro verurteilt, weil er kommentiert hatte, geflüchtete Kinder sollten mit Stromkabeln spielen.
Diskutiert wird im Beitrag auch der Fall des Lokalpolitikers Andy Grote, der Anzeige erstattete, nachdem er in einem Tweet als „Pimmel“ bezeichnet worden war – ein Vorgang, der eine Hausdurchsuchung sowie öffentliche Vorwürfe übermäßiger Zensur nach sich zog. Die Grünen-Politikerin Renate Künast wird als weiteres Beispiel angeführt: Nachdem ihr 2015 ein falsches Zitat über Facebook zugeschrieben worden war, sie solle gesagt haben, Deutsche sollten Türkisch lernen, erhielt sie zahlreiche Droh- und Hasskommentare. Künast verklagte den Facebook-Mutterkonzern Meta und gewann den Rechtsstreit; ein deutsches Gericht verpflichtete Meta zur Löschung der falschen Zitate weltweit, wogegen der Konzern Berufung eingelegt hat.
Kritik und Gegenposition
Josephine Ballon von der Organisation HateAid verteidigt im Beitrag die deutsche Praxis und weist Vergleiche mit historischer Überwachung zurück. Meinungsfreiheit brauche Grenzen, sonst könnten Einzelne uneingeschränkt Hass verbreiten, während andere aus Angst schwiegen. Laut Ballon traut sich bereits die Hälfte der Internetnutzer in Deutschland nicht mehr, ihre politische Meinung offen zu äußern. Der Beitrag verweist zudem auf ein neues EU-Gesetz, das Plattformen zur Bekämpfung schädlicher Inhalte verpflichtet, sowie auf laufende Untersuchungen der EU-Kommission gegen Elon Musks Plattform X. Musk selbst wird mit einem Tweet zitiert, in dem er der EU vorwirft, Demokratie zu hassen, nachdem ein geplantes Gespräch mit der AfD-Politikerin Alice Weidel vor der Bundestagswahl in die Kritik geraten war. Die niedersächsischen Ermittler betonen am Ende des Beitrags, ihre Arbeit dies als Beitrag zum Schutz von Demokratie und öffentlicher Debatte zu verstehen.
Originalbeitrag von 60 Minutes


